Hallo zusammen,
leide habe ich zu meiner Frage nicht in den Foren gefunden.
Folgender Sachverhalt liegt dem Steuerbescheid 2012 zu Grunde:
Ich bin Beamter und meine Frau selbstständig. Der Gewinn meiner Frau (Anlage S) beträgt ungefähr die Höhe meiner Werbungskosten (Anlage N)
Wir haben zwei Kinder von denen eines in 2012 volljährig wurde, aber weiter als Kinderfreibetrag (Schüler) eingetragen ist.
Auf dem Steuerbescheid ist nun eine Erstattung der Lohnsteuer und der Kirchensteuer vermerkt. Der Solidaitätszuschlag ist jedoch um ca 1/3 gestiegen (von ca 49 EUR auf ca 63 EUR, so dass wir hier nachzahlen müssten.
Welche andere Berechnung als 5,5 % der Lohnsteuer kann hier zu Grunde liegen?
Viele Grüße
leide habe ich zu meiner Frage nicht in den Foren gefunden.
Folgender Sachverhalt liegt dem Steuerbescheid 2012 zu Grunde:
Ich bin Beamter und meine Frau selbstständig. Der Gewinn meiner Frau (Anlage S) beträgt ungefähr die Höhe meiner Werbungskosten (Anlage N)
Wir haben zwei Kinder von denen eines in 2012 volljährig wurde, aber weiter als Kinderfreibetrag (Schüler) eingetragen ist.
Auf dem Steuerbescheid ist nun eine Erstattung der Lohnsteuer und der Kirchensteuer vermerkt. Der Solidaitätszuschlag ist jedoch um ca 1/3 gestiegen (von ca 49 EUR auf ca 63 EUR, so dass wir hier nachzahlen müssten.
Welche andere Berechnung als 5,5 % der Lohnsteuer kann hier zu Grunde liegen?
Viele Grüße
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