USt-Rückerstattung

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  • Arvid
    Neuer Benutzer
    • 08.02.2013
    • 3

    #1

    USt-Rückerstattung

    Ich habe am 06.04. eine USt.-Rückerstattung (wie mit dem Programm "Steuertipps für Selbstständige" ermittelt) erhalten, aber bis heute vom FA keinen schriftlichen Bescheid dazu erhalten.

    Fragen:

    1. Ist das so O.K. oder sollte ich beim FA nachfragen?

    2. Kann man die USt.-Daten wie bei der ESt. nicht online abholen?
    Bei der ESt. lief das Prozedere problemlos.
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: USt-Rückerstattung

    Hallo Arvid,

    du hast sicherlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch übermittelt.
    Dazu hast du doch ein Übertragungsprotokoll, und wenn das Geld antragsgemäß auf deinem Konto gelandet ist, ist doch alles o.k.
    Nur wenn das Finanzamt von deiner Voranmeldung abweicht, würdest du einen Papierbescheid bekommen.
    Ich glaube die Möglichkeit der elektronischen Bescheidabholung gibt es nur bei der ESt. als zusätzlichen Service, rechtsverbindlich bleiben nach wie vor die Paperbescheide.

    Tschüß

    Kommentar

    • Arvid
      Neuer Benutzer
      • 08.02.2013
      • 3

      #3
      AW: USt-Rückerstattung

      Vielen Dank holzgoe für Deine Antworten.

      Mir liegen die Übertragungsprotokolle für die ESt.- und die USt.-Erklärungen vor.

      Bis zum letzten Jahr habe ich immer einen schriftlichen Bescheid über meinen Steuerberater erhalten. Dann musste ich aber auch regelmäßig nachzahlen!

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        AW: USt-Rückerstattung

        Mit einer Nachzahlung hat das nichts zu tun. Die Umsatzsteuer ist eine SELBSTveranlagungssteuer, d.h. bei einer Nachzahlung IST deine Voranmeldung oder Jahreserklärung mit deren Abgabe die Steuerfestsetzung. Bei einer Erstattung ist es erst dann eine Steuerfestsetzung, wenn das Finanzamt für dich irgendwie erkennbar -z.B. durch Überweisung- zustimmt. Lediglich wenn das Finanzamt von deinen Werten abweicht, DANN erhältst du auch einen Bescheid darüber.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Elefant
          Neuer Benutzer
          • 23.05.2008
          • 3132

          #5
          AW: USt-Rückerstattung

          Dann noch der offenbar dringend notwendige Hinweis auf die Zeilen 17 bis 20 der Umsatzsteuererklärung

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            AW: USt-Rückerstattung

            Oder so :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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