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Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung

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    Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung

    Hallo,

    ich bin Steuererklärungs-Neuling und habe eine Frage zu einer Rechnung für Sicherheitsschuhe:

    Als Leistungsempfänger wurde auf dieser Rechnung (>150€) wurde zwar mein Name aber die Anschrift meines Arbeitgebers angegeben, da ich davon ausgegangen war, dass mein Arbeitgeber die Schuhe erstattet.

    Da ich aber im Nachhinein erst erfahren habe, dass die Kosten für Sicherheitsschuhe nur bis zu einem Höchstbetrag von 150€ erstattet werden, habe ich die Kosten schließlich selbst getragen.

    Ich habe aber noch die Rechnung für die Schuhe und frage mich, ob man diese Kosten nun bei der Steuererklärung ansetzen kann, obwohl statt meiner Hausanschrift die Anschrift meines Arbeitgebers und mein Name drauf steht.

    Vielleicht kann mir dabei jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank im Voraus
    Attila

    #2
    AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung

    Wie lautet die Rechnung?

    Herrn Attila, Firma Allgemein und Projekt

    oder

    Firma Allgemein und Projekt, Herrn Attila ?


    Im ersten Fall würde ich ganz unverbindlich sagen, dass sie auf Dich lautet. Im Zweiten nicht.

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      #3
      AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung

      Na ja, der Verkäufer in dem Berufskleidungsladen verwendet solche Rechnungsblöcke auf denen alles handschriftlich eingetragen wird.

      Es steht im Prinzip folgendes drauf:

      Firma XY, Herr Attila
      Zuletzt geändert von Attila; 11.05.2013, 20:16.

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        #4
        AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung

        Hallo Attila

        Sie haben die Schuhe bezahlt und besitzen dafür die Quittung für die Bezahlung,
        dann würde ich die Kosten bei der Steuererklärung angeben. Gegebenenfalls
        können Sie jederzeit bestätigen, dass Sie die Schuhe für Ihre berufliche Tätigkeit
        gekauft haben, und Sie die Sicherheitsschuhe selbst benutzen, und Ihr Arbeitgeber
        die Kosten nicht übernommen hat.

        gez. H A G E N-G R O N E R T

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          #5
          AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung

          Hallo Attila,
          handelt es sich um Werbungskosten?
          Werden 1000 Euro überschritten?
          Wenn nicht, kann diese ganze Diskussion beendet werden.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung

            Hallo stiller

            danke, für Ihre hilfreiche Ergänzung.

            Mit freundlichen Grüßen

            H A G E N-G R O N E R T

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              #7
              AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung

              der werbungskosten-pauschbetrag von 1000€ wird überschritten.

              Kommentar


                #8
                AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung

                Nur mal eine Frage: Wieso werden Rechnungen für Schutzkleidung auf den Arbeitgeber ausgestellt, wenn man sie selbst bezahlt?
                Gab es auch steuerfreie Erstattungen?
                Stichwort: Kleidergeld.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                Kommentar


                  #9
                  AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung

                  Hallo Attila

                  1000 € Pauschale überschritten, dann können Sie aufgrund meiner Empfehlung Ihre Entscheidung treffen.

                  gez. H A G E N-G R O N E R T

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