AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung
Hallo Attila
1000 € Pauschale überschritten, dann können Sie aufgrund meiner Empfehlung Ihre Entscheidung treffen.
gez. H A G E N-G R O N E R T
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Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung
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Ein Gast antwortete
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AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung
Nur mal eine Frage: Wieso werden Rechnungen für Schutzkleidung auf den Arbeitgeber ausgestellt, wenn man sie selbst bezahlt?
Gab es auch steuerfreie Erstattungen?
Stichwort: Kleidergeld.
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AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung
der werbungskosten-pauschbetrag von 1000€ wird überschritten.
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Ein Gast antworteteAW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung
Hallo stiller
danke, für Ihre hilfreiche Ergänzung.
Mit freundlichen Grüßen
H A G E N-G R O N E R T
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AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung
Hallo Attila,
handelt es sich um Werbungskosten?
Werden 1000 Euro überschritten?
Wenn nicht, kann diese ganze Diskussion beendet werden.
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Ein Gast antworteteAW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung
Hallo Attila
Sie haben die Schuhe bezahlt und besitzen dafür die Quittung für die Bezahlung,
dann würde ich die Kosten bei der Steuererklärung angeben. Gegebenenfalls
können Sie jederzeit bestätigen, dass Sie die Schuhe für Ihre berufliche Tätigkeit
gekauft haben, und Sie die Sicherheitsschuhe selbst benutzen, und Ihr Arbeitgeber
die Kosten nicht übernommen hat.
gez. H A G E N-G R O N E R T
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AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung
Na ja, der Verkäufer in dem Berufskleidungsladen verwendet solche Rechnungsblöcke auf denen alles handschriftlich eingetragen wird.
Es steht im Prinzip folgendes drauf:
Firma XY, Herr AttilaZuletzt geändert von Attila; 11.05.2013, 19:16.
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AW: Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung
Wie lautet die Rechnung?
Herrn Attila, Firma Allgemein und Projekt
oder
Firma Allgemein und Projekt, Herrn Attila ?
Im ersten Fall würde ich ganz unverbindlich sagen, dass sie auf Dich lautet. Im Zweiten nicht.
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Erstattung von Arbeitsmitteln bei "unvollständiger" Rechnung
Hallo,
ich bin Steuererklärungs-Neuling und habe eine Frage zu einer Rechnung für Sicherheitsschuhe:
Als Leistungsempfänger wurde auf dieser Rechnung (>150€) wurde zwar mein Name aber die Anschrift meines Arbeitgebers angegeben, da ich davon ausgegangen war, dass mein Arbeitgeber die Schuhe erstattet.
Da ich aber im Nachhinein erst erfahren habe, dass die Kosten für Sicherheitsschuhe nur bis zu einem Höchstbetrag von 150€ erstattet werden, habe ich die Kosten schließlich selbst getragen.
Ich habe aber noch die Rechnung für die Schuhe und frage mich, ob man diese Kosten nun bei der Steuererklärung ansetzen kann, obwohl statt meiner Hausanschrift die Anschrift meines Arbeitgebers und mein Name drauf steht.
Vielleicht kann mir dabei jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
Attila
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