Liebe Steuergemeinde: Zwei Fragen: Werden die gezahlten Rentenbeiträge und Krankenkassenbeiträge an die Künstlersozialkasse in die Anlage V eingetragen und gibt es auch für freelancer einen Pauschbetrag für Werbekosten (z.B. Fahrtkosten, Telefon, etc)
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AW: Freelancer
Anlage Vorsorgeaufwand für die Versicherungsbeiträge.
Ein Freelancer ist meines Wissens gewerblich tätig, also KEINEN Pauschbetrag. I.ü. gibt es keine werbekosten, sondern nur Werbungskosten, die aber nur bei NICHTselbständiger Tätigkeit gelten. Bei gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit sind das Betriebsausgaben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an den Steuerberater Ihres Vertrauens, da hier keine Steuerberatung zulässig ist.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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