Zahnarztrechnung

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  • Schwiering
    Neuer Benutzer
    • 12.05.2013
    • 4

    #1

    Zahnarztrechnung

    Hallo, ich habe am 7.1.2013 eine recht hohe Zahnarztrechnung erhalten. Die Leistung wurde in 2012 schon erbracht. Kann ich die noch in 1012 bei der Einkommenssteuer mit angeben?

    Danke für die Hilfe
    W.Schwiering
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Zahnarztrechnung

    nein, da es keine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe wie Miete oder Schuldzinsen etc. ist zählt das Jahr der Zahlung = 2013.

    Kommentar

    • Schwiering
      Neuer Benutzer
      • 12.05.2013
      • 4

      #3
      AW: Zahnarztrechnung

      Danke
      Gruß W.Schwiering

      Kommentar

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