Ich habe bei meiner Gewinnermittlung für die Jahre 2010 und 2011 die Umsatzsteuer, die ich bis zum 31.12. noch nicht abgeführt hatte, als Gewinn behandelt.
Habe also bei Betriebseinnahmen zb. 17000€ UMST stehen und bei Betriebsausgaben nur 10000€ UMST, die ich tatsächlich schon abgeführt hatte.
Beim Finanzamt hat hat niemand bemerkt.
Bei der Gewinnermittlung für 2012 habe ich es dann natürlich umgekehrt gemacht und die UMST, die ich nachträglich im Jahr 2012 abgeführt habe, als Ausgabe behandelt, das ist dann nun dem Finanzamt aufgefallen.
Nun habe ich für die Jahre 2010 und 2011 natürlich zuviel Steuern bezahlt, kann man da jetzt noch was machen? Hätte dem Finanzamt der Fehler nicht auch sofort auffallen müssen?
Habe also bei Betriebseinnahmen zb. 17000€ UMST stehen und bei Betriebsausgaben nur 10000€ UMST, die ich tatsächlich schon abgeführt hatte.
Beim Finanzamt hat hat niemand bemerkt.
Bei der Gewinnermittlung für 2012 habe ich es dann natürlich umgekehrt gemacht und die UMST, die ich nachträglich im Jahr 2012 abgeführt habe, als Ausgabe behandelt, das ist dann nun dem Finanzamt aufgefallen.
Nun habe ich für die Jahre 2010 und 2011 natürlich zuviel Steuern bezahlt, kann man da jetzt noch was machen? Hätte dem Finanzamt der Fehler nicht auch sofort auffallen müssen?
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