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Fondsgebundene Rentenversicherung

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    Fondsgebundene Rentenversicherung

    Hallo,
    kann ich eine private Rentenversicherung - weder Riester noch Rürup, sondern fondsgebundene - irgendwie absetzen? Wir haben sie aber erst nach 2005 begonnen.
    Wenn ja, wo kann ich die eintragen?

    Mit Dank für die Antworten, die ich erhoffe!

    Gruß, Gersti

    #2
    AW: Fondsgebundene Rentenversicherung

    Da seh ich keine Möglichkeit.

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      #3
      AW: Fondsgebundene Rentenversicherung

      Selbst wenn Du die -theoretisch- absetzen könntest, wäre der Höchstbetrag bei den Versicherungen vermutlich durch die Krankenversicherungsbeiträge erreicht. Oder anders ausgedrückt: Hättest Du die Versicherung in 2004 oder früher begonnen, könntest Du sie zwar eintragen, eine steuerliche Auswirkung würde sich bei den meisten Leuten trotzdem nicht ergeben.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Fondsgebundene Rentenversicherung

        Hallo Picard777

        irgendwo habe ich gelesen, dass die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge

        unbegrenzt absetzbar sind. In Ihrem Beitrag haben Sie erklärt, dass es einen

        Höchstbetrag gibt. Ab welcher Beitragshöhe der gesetzlichen Sozialversicherungs-

        Beiträge, werden die geleisteten Beiträge nicht mehr steuerlich wirksam?

        Mit freundlichen Grüßen

        H A G E N-G R O N E R T

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          #5
          AW: Fondsgebundene Rentenversicherung

          Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
          Hallo Picard777

          irgendwo habe ich gelesen, dass die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge

          unbegrenzt absetzbar sind. In Ihrem Beitrag haben Sie erklärt, dass es einen

          Höchstbetrag gibt. Ab welcher Beitragshöhe der gesetzlichen Sozialversicherungs-

          Beiträge, werden die geleisteten Beiträge nicht mehr steuerlich wirksam?

          Mit freundlichen Grüßen

          H A G E N-G R O N E R T

          Der Höchstbetrag beträgt bei Arbeitnehmer und Beamte 1.900 Euro pro Person und bei Selbständigen 2.800 Euro.
          Wird jedoch durch Kranken- und Pflegeversicherung (Basisanteil) schon der Höchstbetrag überschreiten, dann wird jedoch mindestens die Kranken-und Pflegeversicherung angesetzt.

          Wird der Höchstbetrag also schon von der Krankenversicherung überschritten, haben Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und alle anderen "Sonstigen Vorsorgeaufwendungen" (die Überschrift in der Anlage Vorsorgeaufwand) keine steuerliche Auswirkung mehr.
          Zuletzt geändert von Elster-Tester; 18.05.2013, 15:39.
          Mfg

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            #6
            AW: Fondsgebundene Rentenversicherung

            Hallo Elster-Tester

            für Ihre hilfreiche Antwort bedanke ich mich. Ich hatte inhaltlich den Beitrag

            von Picard777 nicht verstanden, betreffend dem Höchstbetrag für die Kranken-

            Versicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge. Elster-Tester, Sie haben es

            mir gut erklärt. ~ ~

            Mit freundlichen Grüßen

            H A G E N-G R O N E R T

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              #7
              AW: Fondsgebundene Rentenversicherung

              Hallo
              und vielen Dank für die Antworten!
              Gruß Gersti

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