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Verlustvortrag von Altverlusten vor 2009 und Halbeinkünfteverfahren

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    Verlustvortrag von Altverlusten vor 2009 und Halbeinkünfteverfahren

    Um meine Altverluste aus Börsengeschäften von vor 2009 dieses Jahr noch steuerlich verrechnen zu lassen, werde ich hierzu Kursgewinne realisieren.
    Da der entsprechende Verlustvortrag noch aus Zeiten des Halbeinküfteverfahrens mit entsprechender hälftiger Anrechnung von vor 2009 stammt, stellt sich mir die Frage, wie hoch denn die zu realisierenden Kursgewinne sein müssen. Beispiel: Verlustvortrag 1000 €, zu realisierender Kursgewinn 1000€ oder 2000 € oder 500 € ?? Freibeträge sollen unberücksichtigt bleiben.

    #2
    AW: Verlustvortrag von Altverlusten vor 2009 und Halbeinkünfteverfahren

    Wenn sie einen Bescheid über einen Verlustvortrag in Höhe von 1.000 Euro haben, können sie auch 1.000 Euro Kursgewinne nach neuem Recht verrechnen, ganz einfach.

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