Um meine Altverluste aus Börsengeschäften von vor 2009 dieses Jahr noch steuerlich verrechnen zu lassen, werde ich hierzu Kursgewinne realisieren.
Da der entsprechende Verlustvortrag noch aus Zeiten des Halbeinküfteverfahrens mit entsprechender hälftiger Anrechnung von vor 2009 stammt, stellt sich mir die Frage, wie hoch denn die zu realisierenden Kursgewinne sein müssen. Beispiel: Verlustvortrag 1000 €, zu realisierender Kursgewinn 1000€ oder 2000 € oder 500 € ?? Freibeträge sollen unberücksichtigt bleiben.
Da der entsprechende Verlustvortrag noch aus Zeiten des Halbeinküfteverfahrens mit entsprechender hälftiger Anrechnung von vor 2009 stammt, stellt sich mir die Frage, wie hoch denn die zu realisierenden Kursgewinne sein müssen. Beispiel: Verlustvortrag 1000 €, zu realisierender Kursgewinn 1000€ oder 2000 € oder 500 € ?? Freibeträge sollen unberücksichtigt bleiben.
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