Haftplicht und Rechtschutz

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  • doko65
    Neuer Benutzer
    • 21.05.2013
    • 2

    #1

    Haftplicht und Rechtschutz

    Guten Tag zusammen. Ich habe eine private Haftplichtversicherung gekoppelt mit einer Diensthaftplicht. Wo kann und muss ich diese Beiträge im Formular eintragen? Von der Versicherung habe ich eine Prämienrechnung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt erhalten. Damit ist sie doch sicherlich auch abzugsfähig - oder? Freue mich auf Ihre Antworten.

    Danke im Voraus!

    Doko65
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Haftplicht und Rechtschutz

    Hallo doko65,

    Anlage Vorsorgeaufwand Seite 2 Zeile 50, erfahrungsgemäß sind aber oft schon die Höchstbeträge für Sonderausgaben durch die KV- und PV-Beiträge erreicht, so dass diese Angaben sich nicht mehr steuerlich auswirken.

    Tschüß

    Kommentar

    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #3
      AW: Haftplicht und Rechtschutz

      Die Diensthaftpflicht kann ggf. auch als Werbungskosten abgezogen werden, dann Anlage N Seite 2, Z. 47. Ggf. im Schätzungsweg aufteilen. Rechtschutz (Überschrift) ist nicht abzugsfähig.

      Kommentar

      • doko65
        Neuer Benutzer
        • 21.05.2013
        • 2

        #4
        AW: Haftplicht und Rechtschutz

        Danke für die schnelle Antworten. Konnte alles nachvollziehen.
        Gruß

        doko65

        Kommentar

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