Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Beschäftigung meiner Frau

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Beschäftigung meiner Frau

    Morgen zusammen,

    habe bzgl. der Beschäftigung meiner Frau ne Frage, haben deswegen nichts vom FA zurückbekommen.

    Meine Frau hat bei Ihrem Chef zwei Arbeitsstellen:
    1) Eine Tagsüber (8 Stunden) 7,5 Stunden bezahlt und 0,5 Stunden Pause unbezahlt.
    2) spät abends noch reinigen (3 Stunden)

    Wenn Sie die Arbeit bei A beendet hat, fährt sie nach Hause und fährt 3 Stunden später wieder zur Arbeit (andere Stadt).

    Komme leider jetzt nicht auf den Fachbegriff, aber mir wurde "Versorgungspauschale" gesagt, diese greift nicht, weil sie nicht 8 Stunden mindestens arbeitet, daher/deswegen bekamen wir nichts raus bei der Eimommenssteuererklärung.

    Arbeit A von 07:00 - 15:00 Uhr (30 minuten Pause unbezahlt), also 7,5 Stunden Arbeit und 18 KM entfernt (Kantine).

    Die zweite Arbeit hat nichts mit ersten Arbeit zu tun und startet auch erst 3 Stunden später (Reinigung).

    Aber sie ist ja 8 Stunden "unterwegs".

    Kann man die Versorgungspauschale legal umgehen oder habt ihr einen Tipp wie am besten eintragen, damit nicht so viel Geld da bleibt?

    Würde es helfen wenn der AG meiner Frau bescheinigt, dass diese 8 Stunden vor Ort ist? In der Lohnabrechnung werde natürlich nur 7,5 Stunden berechnet.

    Danke euch.

    #2
    AW: Beschäftigung meiner Frau

    Hallo djcroatia,

    du meinst vielleicht Pauschale für den Verepflegungsmehraufwand bei einer Auswärtstätigkeit, da gibt es bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden sechs Euro pro Tag als Beispiel.
    Das trifft aber auf deine Frau nicht zu, nur weil man aufgrund des Weges zur Arbeit länger als 8 Stunden unterwegs ist, gibt es keine Verpflegungsmehraufwendungen.
    Eine Frage wäre vielleicht, wie sieht es mit der Entfernungspauschale für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte aus, da kann man die einfache Strecke pro Tag mit 0,30 Euro ansetzen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Beschäftigung meiner Frau

      Hallo djCroatia,

      es ist schön, dass Sie hier anonym bleiben, und auch die Identität des Chefs Ihrer Frau nicht bekanntgeben.

      Bei Ihren Fragen klingeln bei mir alle Alarmglocken:
      Unter den Suchbegriffen zwei Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber
      finden auch Sie entsprechende Texte der Sozialversicherungsträger!
      Grundsätzlich wird ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen, wenn Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen ausüben.
      Es gibt jedoch auch Ausnahmen:
      In der X Kommanditgesellschaft (KG) werden versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt. In dieser KG ist die natürliche Person Herr A Komplementär, der mit über 60 Prozent an der KG beteiligt ist. Kommanditist mit einer Beteiligung von 40 Prozent ist Herr B. Auf dem Betriebsgelände der KG befindet sich auch die Y KG. In dieser KG ist Herr A mit 70 Prozent der Gesellschaftsanteile ebenfalls Komplementär. Die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer der X KG sind gleichzeitig in der Y KG als geringfügig Beschäftigte tätig. In einer KG erfolgt die Vertretung grundsätzlich durch natürliche Personen; hier also durch den Komplementär Herrn A. In beiden Gesellschaften handelt es sich demnach bei dem Komplementär um dieselbe natürliche Person (Herr A). Da es sich allerdings um Beschäftigungen bei rechtlich verschiedenen Arbeitgebern handelt, ist eine getrennte versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen.
      (Bundesknappschaft)
      Bevor Sie hier nach den (Ausgestaltungen) Eintragungen der Entfernungspauschale fragen, sollten Sie bitte erstmal die korrekte arbeitsrechtliche Bewertung der Beschäftigung Ihrer Frau klären.
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

      Kommentar


        #4
        AW: Beschäftigung meiner Frau

        Das sind 18 KM, die KM haben wir angesetzt.
        Dadurch, dass meine Frau die Pauschale nicht bekommt haben wir anstatt 330,- € nur 25,- € zurückbekommen.

        Da lohnt sich doch der ganze Aufwand nicht mehr.


        @DC1961-1
        Meine Frau wollte so unbedingt arbeiten !!
        Zuletzt geändert von djcroatia; 24.05.2013, 15:42.

        Kommentar

        Lädt...
        X