Hallo.
Einkommenssteuererklärung:
Ich habe in der Einkommenssteuererklärung für 2011 meine Studiengebühren (Semesterbeiträge 2006-2011), Kosten für Sprachzertifikate, Seminar- sowie Bewerbungskosten als Werbungskosten (Fortbildungskosten) auf einem separaten Blatt angegeben. Die Summe habe ich in Anlage N in Feld #45 "Fortbildungskosten" eingetragen. Ich habe mein Studium nach abgeschlossener Lehre und Berufstätigkeit begonnen.
Auf dem Mantelbogen (Seite 1) habe ich "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. Auf Seite 4, Feld #93 habe ich für den Verlustvortrag 0€ eingetragen. In Feld #92 "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag ... festgestellt" habe ich nichts angekreuzt.
Bescheid:
In meinem Bescheid ist nirgends erwähnt, ob meine Fortbildungskosten angerechnet bzw. "aufgehoben" werden. Die Kosten tauchen nicht in der Rechnung auf.
Fragen:
- Woher weiß ich, ob diese berücksichtigt wurden?
- Was muss ich in der nachfolgenden Einkommenssteuererklärung dahingehend beachten?
- Muss ich die Fortbildungskosten erneut auflisten?
Gruß, Noam
Einkommenssteuererklärung:
Ich habe in der Einkommenssteuererklärung für 2011 meine Studiengebühren (Semesterbeiträge 2006-2011), Kosten für Sprachzertifikate, Seminar- sowie Bewerbungskosten als Werbungskosten (Fortbildungskosten) auf einem separaten Blatt angegeben. Die Summe habe ich in Anlage N in Feld #45 "Fortbildungskosten" eingetragen. Ich habe mein Studium nach abgeschlossener Lehre und Berufstätigkeit begonnen.
Auf dem Mantelbogen (Seite 1) habe ich "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. Auf Seite 4, Feld #93 habe ich für den Verlustvortrag 0€ eingetragen. In Feld #92 "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag ... festgestellt" habe ich nichts angekreuzt.
Bescheid:
In meinem Bescheid ist nirgends erwähnt, ob meine Fortbildungskosten angerechnet bzw. "aufgehoben" werden. Die Kosten tauchen nicht in der Rechnung auf.
Fragen:
- Woher weiß ich, ob diese berücksichtigt wurden?
- Was muss ich in der nachfolgenden Einkommenssteuererklärung dahingehend beachten?
- Muss ich die Fortbildungskosten erneut auflisten?
Gruß, Noam
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