Ich bin selbständig und habe im letzten Jahr dazu ergänzend 7 Monate Hartz VI Leistungen bezogen . Insgesamt erzielte ich aus meiner Selbständigkeit 2012 ein zu versteuerndes Einkommen von 7197,- Euro , mit welchem ich ja eigentlich unterhallb der Freibetragesgrenze für Einkommenssteuer von 8004,- € für 2012 liege . Nun habe ich vom Finanzamt einen Einkommenssteuerbescheid erhalten, nach welchem ich 276,00 € Einkommenssteuer ( 3,8369 %) auf den Gesamtbetrag von 7197,- € zahlen soll. In dem Bescheid steht folgender Satz dazu : " Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen ) in Höhe von 4280 € wurden mit 3280 € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen ( Progressionsvorbehalt ) " Ist dies richtig so ? Überall im Netz lese ich , daß Sozialleistungen in der Steuererklärung zwar erwähnt werden sollten , aber nicht Grundlage der Steuerberechnung sind. Außerdem ist mir nicht schlüssig - wenn schon Harz IV Leistungen in der Einkommensteuer berücksichtigt werden , warum dann der Gesamtbetrag von 7197,- € versteuert wird .
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Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuererklärung und Hartz IV
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Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuererklärung und Hartz IV
Zuletzt geändert von dbcn; 27.05.2013, 22:18. -
AW: Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuererklärung und Hartz IV
Nein , ganz sicher nicht , ausschließlich Hartz IV , habe aber eben gesehen, daß ich die Hartz IV - Leistungen in der Einkommenssteuererklärung unter "sonstige Angaben" angegeben habe , allerding auch deutlich gekennzeichnet habe , daß es sich dabei um Hartz IV Leistungen handelt und ich auch den Zeitraum innerhalb von 2012 angegeben habe.
Was nun tun ??
Danke für die Mühe !
dbcn
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AW: Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuererklärung und Hartz IV
Wenn Du das klar eingetragen hast, reicht vielleicht ein Anruf zum Bereinigen, ansonsten Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Alles aber innerhalb der Monatsfrist.
Wenn Du das in Zeile 94 des Mantelbogens eingetragen hast, hat da Jemand nicht richtig geschaltet. Allerdings bist Du auch tw. selbst Schuld, denn da gehört es mangels Progressionsvorbehalt halt auch nicht rein ...Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuererklärung und Hartz IV
Hallo Picard777, ja , ist leider im Mantelbogen gelandet , danke für die Hinweise , genau so werde ich es machen , herzlichen Dank !!!
Hallo Figul , .... wollte meine Hartz IV - Beträge einfach zur Information dem Finanzamt mitteilen, was auf verschiedenen Foren im Netz auch empfohlen wird, damit das Finanzamt weiß, wovon ich lebe. Auf diese Weise wollte ich Klarheit schaffen und mir spätere Nachfragen ersparen.....ist mir nun leider in die falsche Zeile geraten......., danke für die Bemühungen !
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