Hallo,
meine Großeltern haben folgendes Problem: Bei der Auszahlung einer Sparanlage wurden Kapitalertragssteuern und Soli-Zuschlag berechnet. Von dem Geldinstitut wurde ihnen gesagt, dass sie aufgrund dieser Auszahlung eine Steuererklärung abgeben müssen. Ich verstehe jedoch die Bescheinigung, welche ihnen darauf hin ausgestellt wurde, so, dass sie nur eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie die Höhe der Kapitalertragssteuern und Soli-Zuschlag überprüfen lassen möchten, bzw. sich wieder zurückholen möchten. Ergibt sich hieraus evtl. auch die Pflicht für die Abgabe einer Steuererklärung, obwohl beide bereits seit vielen Jahren Rentner sind? Welche Nach- bzw. Vorteile können entstehen?
VG + vielen Dank für hilfreiche Tipps.
meine Großeltern haben folgendes Problem: Bei der Auszahlung einer Sparanlage wurden Kapitalertragssteuern und Soli-Zuschlag berechnet. Von dem Geldinstitut wurde ihnen gesagt, dass sie aufgrund dieser Auszahlung eine Steuererklärung abgeben müssen. Ich verstehe jedoch die Bescheinigung, welche ihnen darauf hin ausgestellt wurde, so, dass sie nur eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie die Höhe der Kapitalertragssteuern und Soli-Zuschlag überprüfen lassen möchten, bzw. sich wieder zurückholen möchten. Ergibt sich hieraus evtl. auch die Pflicht für die Abgabe einer Steuererklärung, obwohl beide bereits seit vielen Jahren Rentner sind? Welche Nach- bzw. Vorteile können entstehen?
VG + vielen Dank für hilfreiche Tipps.
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