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Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

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    Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

    Hallo zusammen,
    ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und freue mich auf Hilfe:

    Ich war vom 01.01. - 10.02. Azubi, vom 11.02. - 30.09. Arbeitnehmer in MÜNCHEN und vom 01.10. - 31.12. Werkstudentin in BERLIN mit insgesamt 933€ brutto in den 3 Monaten.

    1.) alle 3 Ausdrücke der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung habe ich bei Anlage N eingetragen, bei der Werkstudententätigkeit habe ich z.B. keine Lohnsteuer gezahlt und dann eine 0 eingetragen

    2.) Wie würdet ihr die Fahrtkosten berechnen bzw. die Arbeitstage? Bis September durchgängig, dann nur noch 2 Tage pro Woche - kann man das gesondert eingeben oder zähle ich einfach das gesamte Jahr aus?

    3.) "Mein" Auto wird über meine Eltern versichert, ich zahle allerdings die Beträge für Steuern und Versicherung; für die Steuererklärung heißt dass dann wohl "Pech"? Darf ich trotzdem "eigener" PkW angeben?

    Vielen lieben Dank im Voraus!!!

    #2
    AW: Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

    Hallo Himbeerblond,

    1) ok

    2) Für die Azubi- und Arbeitnehmertätigkeit berechnest Du für 1 Strecke 30 cent pro gefahrenen km pro Tag.
    Falls Du als Student immatrikuliert bist, kannst Du 1. für die Fahrten zur Arbeitsstätte 30 cent pro Strecke pro Tag und 2. für die Fahrten zur Uni 60 cent für 1 Strecke pro Tag (als Reisekosten) angeben. (ich habe das so verstanden, dass die Ausbildung abgeschlossen ist? Denn nur dann geht das )
    Um es dem Finanzamt zu erleichtern, kannst Du eine Anlage mit den Fahrtkosten dazutun, wo alles einzeln aufgeführt ist

    3) Wenn Du die Versicherung gezahlt hast, dann kannst Du sie auch absetzen.

    Hoffe, ich konnte dir helfen.
    Zuletzt geändert von milanistin; 30.05.2013, 18:44.

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      #3
      AW: Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

      Hallo,

      das ist egal wer die Versicherung bezahlt.
      In der Zeile 31 Anlage N steht - mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW -
      also nur ,dass ein PKW benutzt wurde.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

        Hallo,

        vielen lieben Dank für die Antworten.

        Ich habe die Ausbildung natürlich erfolgreich abgeschlossen. Das ich für den Weg zur Uni 0,60€ ansetzen kann, war mir bisher nicht bekannt. Aber ich denke (da ich mit der Zahlung meines Semesterbeitrags generell auch ein Ticket zur Verfügung gestellt bekommen habe) dass das nicht relevant ist - oder könnte ich den Semesterbeitrag (keine Studiengebühren) irgendwo mit absetzen?

        Die Autoversicherungszahlung von meinem Konto habe ich ebenfalls nirgends eingetragen. Zur Vereinfachung der Fahrtkosten und nach einer groben Hochrechnung, habe ich mich aber für die Variante mit dem Pauschalbetrag entschieden.

        Wenn ich die o.g. Punkte allerdings noch irgendwo unterbekomme, sollte ich das wohl abändern und nochmals elektronisch übermitteln.

        Weitere aufgetretene Fragen:

        4) Ich habe bis September 2012 in München gewohnt und anschließend in Berlin erst im April 2013 eine eigene Wohnung gefunden, hatte vorher (6 Monate) also keinen festen Wohnsitz. Deswegen ist das mit der Entfernung wohl generell schwierig und ich sollte bei dem Pauschalbetrag bleiben?

        5) Mein Umzug hat stattgefunden, da ich studieren wollte - ich arbeite aber durchgängig auch weiterhin für den gleichen Arbeitgeber - jetzt als Werkstudentin, vorher als Arbeitnehmerin; wo beginnt und wo endet denn ein "berufsbedingter" Umzug? Bisher habe ich den nirgends erwähnt.

        Ich danke Euch ganz herzlich!

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          #5
          AW: Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

          Hallo Himbeerblond,

          ob Du ein Ticket zur Verfügung gestellt bekommen hast oder nicht, ist egal. Für den Weg zur Uni kannst Du pauschal 60 cent absetzen. Natürlich auch Deinen Semesterbeitrag und Fachbücher etc. Desweiteren kannst Du für die ersten drei Monate als Studentin für jeden Tag, den Du Studienbedingt mindestens acht Stunden unterwegs warst, ebenfalls 6 Euro ansetzen.

          Trotz der pauschal-Variante kannst Du die Kfz-Versicherung ansetzen.

          Was meinst Du bei 4) mit Pauschalbetrag?
          Für jeden km, den Du von Deiner Wohnung zur Arbeit gefahren bist, kannst Du 30 cent ansetzen. Das ist die Pauschale

          Ja, den Umzug kannst Du m.E. steuerlich absetzen. Du arbeitest für den selben AG und hast den Weg zur Arbeit um mind. eine Stunde verkürzt.
          Voraussetzung: Du hast alle Belege aufbewahrt. Ansonsten nimmst Du die Pauschale 1.314 Euro. Müssten eigentlich auch bei Werbungskosten einzutragen sein.

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            #6
            AW: Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

            Hallo,

            mit dem Pauschalbetrag meine ich die 1000€ allgemein für die Werbungskosten - aber ich sollte davon wohl tatsächlich wegkommen und alles einzeln aufführen.

            Meinen Semesterbeitrag habe ich unter den Werbungskosten jetzt mit aufgeführt, für den Umzug habe ich nur Rechnungen in Höhe von 200€, weil der in Eigenregie abgelaufen ist.

            Für die KfZ-Versicherung habe ich noch kein Feld entdeckt? Und mit den Reisekosten zur Uni und dem Aufenthalt von mind. 8h bin ich etwas unsicher - wo soll das eingetragen werden?

            Ich danke Euch wirklich - die erste Steuererklärung ist echt ein Kampf Aber ich werde es schon noch schaffen!

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              #7
              AW: Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

              Hallo,

              für den Umzug solltest Du den Pauschalbetrag ansetzen - der ist höher

              Die Kfz-Versicherung kannst Du in der Anlage Vorsorgeaufwendungen, S.2, unter weitere sonstige Vorsorgeaufw./Haftpflicht eintragen. (2. Zeile)

              Da Du eine abgeschlossene Ausbildung hast, kannst Du Deine Studienkosen als Werbungskosten ansetzen.
              Du öffnest die Anlage N, links in der Auswahl kannst Du Auswärtstätigkeit auswählen.
              Am einfachsten ist es, wenn Du die Fahrtkosten zur Uni sowie den Verpflegungsmehraufwand auf einem gesonderten Blatt Papier auflistest und die Gesamtsumme in das Feld "oder Angaben in Kurzform", 2. Zeile unter "Studienkosten siehe Anlage" in einer Summe einträgst.

              Hoffe, ich konnte helfen!

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                #8
                AW: Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

                Hallo,

                nur für mich zum Verständnis: Ich habe keine Wohnung mehr in München und wohne komplett in Berlin seit Oktober 2012, deswegen ist mir das mit der Auswärtsunterbringung noch nicht ganz schlüssig.

                Für den Umzug habe ich jetzt Transportkosten von 679€ angesetzt, da ich ledig bin und nach März 2012 umgezogen bin.

                Vielen Dank für die Geduld, Du hilfst mir ganz toll! Ich möchte keine Fehler machen und lieber zu wenig angeben, als irgendwo etwas "unberechtigtes", deswegen frage ich so viel nach.

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                  #9
                  AW: Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

                  Hallo Erdbeerblond,

                  Da Du nach einer abgeschlossenen Ausbildung erst studierst, sind die Kosten für Dein Studium voll als Werbungskosten absetzbar. Dazu gubt es sogar ein BFH-Urteil (vom 18.06.2009, Az. VI R 14/07).
                  Dort ist auch geregelt, dass die Uni keine regelmässige Arbeitsstätte darstellt - somit enstehen Dir Reisekosten und dadurch hast Du eine sogenannte Auswärtstätigkeit (ganz grob gesagt).

                  Kein Problem - ging mir beim erstenmal genauso! Und ich habe es auch geschafft...

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                    #10
                    AW: Azubi + Arbeitnehmer München, dann Studium + Werkstudentin in Berlin

                    ach so, mir fällt erade ein: kreuze auf dem Hauptvordruck "Fesstellung des verbleibenden Verlustvortrages" an, falls Deine Werbungskosten höher sind als Deine Einnahmen - so trägst Du den Verlust mit ins nächste Jahr und kannst ihn dort auch abziehen!

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