AW: Geldwerter Vorteil - Freiflug
Der geldwerte Voirteil sollte eigentlich vom Arbeitgeber bereits bei der Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung im dort bescheinigten Bruttoarbeitslohn berücksichtigt werden. Sie müssen nur die Angaben der Lohnbescheinigung auf die Anlage N übertragen.
Geldwerter Vorteil - Freiflug
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