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Ersten Steuerbescheid als Grenzgänger bekommen - viele Fragen/Unklarheiten

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    Ersten Steuerbescheid als Grenzgänger bekommen - viele Fragen/Unklarheiten

    Hallo,

    naja der erste Schock ist verdaut. Heute kam der Steuerbescheid, habe wie jedes Jahr für die Erklärung Elster online genutzt.
    Der Bescheid sagt, dass ich 700 Euro nachzahlen muss für letztes Jahr. Es ist nicht extrem viel, aber seither bekam ich 1400 Euro zurück - da war ich noch kein Grenzgänger.
    Wahrscheinlich ist schon alles richtig, was das FA berechnet hat, leider.

    A. Was ich irgendwie nicht verstehe, das FA hat vom Schweizer Gehalt den Bruttobetrag genommen. Ja ok, es werden dann abziehbare Sonderausgaben abgezogen - 7400 Euro KV und Altersvorsorge - meine Bruttoabzüge in der Schweiz waren aber:
    12. Quellensteuer 2700, 9. AHV etc. 4600, 10. Berufl. Vorsorge 4300 CHF
    UND die KV wird ja nicht vom Gehalt abgebucht, die geht ja noch extra.

    Mir wird also 11600 vom Brutto abgezogen + ich zahle nochmal 4400 für die KV, habe also 16000 CHF Abzüge/Kosten, bekomme aber nur 7400 Euro angerechnet. Das ist doch nur etwa die Hälfte - ich verstehe diese Berechnung nicht.

    B. Schade ist auch, dass sämtliche Kosten für Parkgebühren etc. mit der km-Pauschale abgegolten sein sollen. Allein die Parkgebühren kosten mich so viel wie die km-Pauschale insgesamt ausmacht. Dazu Benzin und sonstige Kosten für PKW, auf den ich angewiesen bin, da ich ohne PKW spät abends nicht mehr nach Hause käme. Ich hab 1560 CHF allein an Stellplatzmiete.

    C. Für 1 Kind wurde ein Freibetrag von 3504 Euro abgezogen - das wie die letzten Jahre auch. ABER diesmal wurde dann am Ende der Steuerberechnung dann das Kindergeld von 1104 Euro wieder zur Steuer dazugerechnet. Dabei hab ich das nicht bekommen, sondern die Exfrau. Zudem bezahle ich Unterhalt f. mein Kind.

    Dann zu den Erklärungen am Ende:
    -Krankentagegeld aus Versicherungen bei denen der Arb.nehmer anspruchsberechtigt ist, sind dem Grunde nach steuerfrei. Daher ist der Arb.geberanteil zu dieser Vers. als geldwerter Vorteil zu berücksichtigen. Es wurden somit 619 CHF dem Brutto hinzugerechnet.
    -Der steuerpflichtige Anteil der Pensionskassenbeiträge des Arb.gebers wurde dem Brutto hinzugerechnet und den Sonderausgaben mit 1091 CHF.
    -Der steuerfreie Zuschlag, der neben dem Grundlohn bezahlt wird, beträgt bei Nachtstunden 913 CHF und für Sonntagsstunden 609 CHF.
    Wenn ich nun laut Lohnkonto 2012 - 3652 CHF Nacht- und Spätdienstzulage und 1218 CHF Sonntagszulage erhalten habe, was bedeutet dann dieser obige Betrag von 913 bzw. 609 CHF?
    -Das eingetragene SUVA-Geld konnte nicht anerkannt werden, da es nicht belegt wurde. (ich hatte mein Lohnkonto mit abgegeben, von dem sie ja auch die anderen Beträge entnommen haben, denke ich jedenfalls - wieso also das SUVA-Geld nicht?)

    Meine Zahnzusatzversicherung von 446 Eur wurde gar nicht berücksichtigt, da der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen schon von den Kr.vers.beträgen i.d. Schweiz erreicht war, und somit kann die auch nicht berücksichtigt werden.

    Kann mir jemand sagen, ob das alles trotzdem richtig berechnet ist oder doch nicht?

    Grüße Hari

    Edit: ich hab mich noch gewundert, dass auch die Kfz-Haftpflicht, private Lebensvers., und auch die NBUV nicht berücksichtigt wurde, weil alles unter Sonderausgaben läuft und da der Höchstbetrag schon ausgereizt ist. Also werden auch diese 750 Eur nicht berücksichtigt, nicht nur die 450 für die Zahnversicherung. Das fühlt sich irgendwie ungerecht an.
    Zuletzt geändert von Hari60; 01.06.2013, 01:58.

    #2
    AW: Ersten Steuerbescheid als Grenzgänger bekommen - viele Fragen/Unklarheiten

    Zitat von Hari60 Beitrag anzeigen
    habe wie jedes Jahr für die Erklärung Elster online genutzt
    Die Einkommensteuererklärung kann man erst seit einigen Monaten mit ElsterOnline machen.

    Kommentar


      #3
      AW: Ersten Steuerbescheid als Grenzgänger bekommen - viele Fragen/Unklarheiten

      Hallo,

      naja was sagt das jetzt aus? Ist das hilfreich? Wie soll ich es dann bezeichnen, wenn ich meine Steuererklärung seit Jahren mit Elster am PC online ausfüllte und ans Finanzamt übermittelte, dann aber eben noch ausgedruckt per Post ans FA geschickt habe?

      Aber vielleicht weiß ja jemand Bescheid bzgl. meiner Fragen aus dem ersten Posting.
      Dazu kam heute schon eine Neuberechnung meiner Vorauszahlungen für dieses Jahr und folgende. Diese Neuberechnung hatte ich beantragt, weil ich seit Februar die Arbeitszeit um 10% reduziert habe. Dazu erhielt ich aber noch eine einmalige Leistungsprämie.

      Was mich hier so erstaunt war, dass das FA bei den Beiträgen zur Krankenvers. incl. etwaiger Zusatzbeiträge 7303,- Eur ansetzte.
      Zur Erinnerung: Im Bescheid für 2012 war die Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen insgesamt 7.398 Eur und alles drüber wurde nicht berücksichtigt weil der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen schon von den Kr.vers.beträgen i.d. Schweiz erreicht war.

      Wie kann der Betrag für Vorsorgeaufwendungen 2012 bei 7398 quasi ausgeschöpft sein und für 2013 rechnet das FA von sich aus mit 10941 Eur? Muss man das verstehen als Laie?
      Was stimmt denn nun? Muss ich dann in einem Jahr damit rechnen, dass das FA einige Tausend Euro von mir auf 1x als Rückzahlung will, weil sie da jetzt einen Rechenfehler machten?

      Gestern noch in dem Steuerbescheid für 2012 waren die neuen Vorauszahlungen doppelt so hoch wie die in dem heutigen Bescheid.

      Grüße

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