Ich arbeite als Zusteller unserer Tageszeitung 6 Tage die Woche täglich 1,5 Stunden. Da verdiene ich so ca. 100 Euro im Monat. Bisher habe ich das angegeben, da ich auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe. (ohne Lohnsteuer). Heute habe ich bei einer Bekannten, welche einen 400 Euro-Job hat in der Steuerberechnung gelesen, dass dieser Lohn nicht in die Berechnung mit einließt. Das verstehe ich nicht. Kann mir jemand eine Erklärung geben?
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Keine Ankündigung bisher.
geringfügig beschäftigt - muss Verdienst in der Steuererklärung angegeben werden?
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AW: geringfügig beschäftigt - muss Verdienst in der Steuererklärung angegeben werden?
Hallo Tentschi,
wer über Lohnsteuerkarte arbeitet mit Steuerklasse I zum Beispiel erhält eine Lohnsteuerbescheinigung und die musst du auch in Anlage N angeben.
Wenn du allerdings deinen Zeitungsjob pauschal besteuert machst, gehören diese Einnahmen nicht mehr in die Steuererklärung. Mit der Pauschalbesteuerung ist alles abgegolten.
Tschüß
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