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Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

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  • maddemaus
    antwortet
    AW: Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    Ich habe die Erklärung im Onlineportal gemacht!

    Im Hauptvordruck habe ich für jeden einzelnen der 12 Monate ein Pull-Down-Menü ausfüllen müssen, um die Kirchenzugehörigkeit je Monat anzugeben.

    Im Formular Zusatzangaben in Zeile 8 gab es nur ein Feld, dort musste ich eine "0102" eintippen. Da ich von Januar-Februar kirchensteuerpflichtig bin.

    Ich finde es auch komisch, dass beide Angaben nicht zusammenhängend im selbem Formular gemacht werden müssen.

    VG

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    Hallo,

    hast du die Erklärung mit Elsterformular gemacht?
    Anscheinend gibt es in den Bundesländern verschiedene Varianten.
    In Bayern gibt man das in den Hauptvordruck ein.
    Bei den Zusatzangaben zur Steuerberechnung ist hier Ab Zeile 7 außergewöhnliche Belastungen. und vorher Kinderbetreuungskosten.
    Das wär ja ein Ding -unterschiedliche Formulare in den verschiedenen Bundesländern

    Gruß FIGUL

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  • maddemaus
    antwortet
    AW: Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    Juhu, ich glaube ich habe den Fehler gefunden.

    Ich schreibe mal auf woran es lag, falls jemand mal ähnliches Problem hat:

    Man muss zusätzlich das Formular "Zusatzangaben zur Steuerberechnung" ausfüllen. Dort gab es ein extra Feld (Zeile 8) wo man die Monate der Kirchensteuerpflichtigkeit einträgt!

    Nun wird die KiSt richtig berechnet

    VG

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  • maddemaus
    antwortet
    AW: Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    Ja ich bin ledig und arbeite mit den Formularen im Elster Online Portal.

    Ich meine nicht den Steuerbescheid, sondern die Vorabberechnung im Programm.

    Sorry wegen dem falschen Unterforum

    PS: Meinen Kirchenaustritt habe ich am 23.01.2012 erklärt, somit bin ich kirchensteuerpflichtig bis zum 28.02. Den "Reuemonat" habe ich also nicht vergessen.

    Ich überlege gerade ob ich vielleicht im Formular N einen Fehler gemacht habe. In 2012 habe ich bei 3 verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet. Ich habe somit 3 einzelne Zeilen ausgefüllt, war das korrekt? Oder hätte ich alle Summen der 3 elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen zusammenaddieren müssen und dann alles in 1 Zeile eintragen müssen?

    VG und danke...Maddemaus
    Zuletzt geändert von maddemaus; 17.06.2013, 19:30.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    Hallo,
    den sogenannten Reuemonat gibt es nicht in Bayern.
    In diesem Fall nur 2 Monate KiST.

    Gruß FIGUL

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  • stiller
    antwortet
    AW: Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    Hallo,
    sollte die Berechnung funktionieren noch einen kleinen Hinweis:
    Bitte den Reuemonat nicht vergessen!
    Auch wenn Du zum 28.02. ausgetreten bist, hat die Kirche Dich bis 31.03. an der Leine.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    Zur weiteren Eingrenzung:

    Du bist ledig ?

    Du arbeitest mit Elsterformular oder mit dem Elsteronlineportal ?

    Wenn Du mit Elsterformular arbeitest, arbeitest Du mit der aktuellen Version 14.3 ?

    Bei der steuerberechnung meinst Du die Vorabberechnung in Deinem Programm und NICHT den Steuerbescheid des Finanzamts ?

    Du schwörst hoch und heilig, das nächste Mal das RICHTIGE Unterforum zu verwenden, denn "Allgemein" passt auf keinen Fall ? ;-)

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  • maddemaus
    antwortet
    AW: Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    ja, die festzusetzende Kirchensteuer beträgt exakt 8% der Einkommensteuer - mein Kirchenaustritt wurde also garnicht berücksichtigt! Im Hauptvordruck habe ich meinen unterjährigen Religionswechsel angegeben .. Welche Fehlerquelle könnte noch vorliegen?

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    Die Kirchensteuer ist ja ein Jahresbeitrag (manche sagen es wäre eine Jahressteuer, aber meiner Meinung nach handelt es sich um einen Mitgliedsbeitrag). Wenn Du also zwei Monate in der Kirche warst, dann wird die Kirchensteuer anhand der Einkommensteuer berechnet (8 oder 9 % je nach Bundesland, unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge) und dann durch sechs (durch 12 mal 2) gerechnet.

    Beträgt denn bei Dir die festgesetzte Kirchensteuer mehr als nach dieser Rechnung?

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  • Hagen-Gronert
    Ein Gast antwortete
    AW: Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    Hallo maddemaus

    hier gibt es jede Menge Informationen, wenn Sie unter Google eingeben
    und lesen:
    Steuererklärung nach Kirchenaustritt

    oder bei Google eingeben:
    Kirchenaustritt und seine steuerlichen Folgen - STB Web

    gez. Hagen - G r o n e r t

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  • Kirchenaustritt im Februar; Fehler bei der Kirchensteuerfestsetzung

    Hallo,

    bin mit Wirkung zum 28.02.2012 aus der Kirche ausgetreten.

    Habe dies auch im Hauptvordruck so angegeben, von Januar - Februar evangelisch, von März - Dezember nicht kirchensteuerpflichtig.

    In Anlage N habe ich meine Einkünfte angegeben (war bei 3 verschiedenen Arbeitgebern), darunter war auch einmal Kirchensteuer von 30 €.

    Bei der Steuerberechnung wird jedoch Kirchensteuer fürs ganze Jahr festgesetzt, was ingesamt zur einer Nachzahlung führt.

    Was habe ich da verkehrt gemacht ?

    Danke !!!
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