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Rückerstatung der Ausbildungskosten von 2011 in 2012

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    Rückerstatung der Ausbildungskosten von 2011 in 2012

    Sehr geehrte Damen und Herrne,

    kurz zur Vorgeschichte ich hatte Angefangen zu studieren habe das Studium leider nicht geschafft.

    Dann habe ich die Ausbieldung zum Medizinsch Technichen Assiten gemacht.
    Die Ausbildung hat ein Schuhlgeld von 100 € im monat gekostet, nebenbei habe ich auf 400 basis gejobt.

    Ich habe am 1.10.2011 die Ausbieldung abgschlossen und am 15.01.2012 eine zu arbeiten angefangen.

    Jetzt hatte ich gehört das man die Kosten für Kostenpfichtige Ausbildungen auch noch im folge Jahr absetzten kann da diese ja erst ermöglichen das man arbeiten gehen kann und Steuern zahlen kann.

    Habe jetzt aber nichts einspechendes bei meiner Suche im Netzt gefunden und beim Steuerbescheid würde die Ausbildungskosten mit der begründung zurückgewissen das sie aus dem vorjahr stammen.

    Mit freundlichen Grüßen und Dank im vorraus

    Daniel

    #2
    AW: Rückerstatung der Ausbildungskosten von 2011 in 2012

    Die Ausbildungskosten können nur in dem Jahr steuerlich berücksichtigt werden, in dem sie auch finanziell geleistet worden sind - also 2011.

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      #3
      AW: Rückerstatung der Ausbildungskosten von 2011 in 2012

      Falls die Kosten abgesetzt werden können, müssten sie noch eine Steuererklärung für 2011 abgeben und einen Verlustvortrag für 2012 beantragen.

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