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Einkommensteuererklärung 2012

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    Einkommensteuererklärung 2012

    Hallo erstmal ^^

    Ich mache gerade meine ESt-Erklärung für 2012 und bräuchte da noch 1-2 hilfen^^.

    Ich weis nicht wo ich die beiträge zur Betriebsrente, Kindergeld (also ich bin das Kind) und Waisenrente eintragen soll.

    Vielen Dank schon mal

    Gruß

    P4cM4n

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung 2012

    Das Kindergeld gehört bei Dir gar nirgens rein, solange nicht auch Du ein Kind hast und DAFÜR Kindergeld bekommst.

    Die Renten kommen in die Anlage R - wenn es sich tatsächlich um Derartiges handelt. Je nach Fall kann die "Betriebsrente" auch Arbeitslohn sein, für die Du eine Lohnsteuerbescheinigung für die Anlage N hast.

    Falls die "Betriebsrente" in Anlage R gehört, bekommst Du von Deinem Anbieter eine Leistungsbescheinigung, aus der Du ersehen kannst, wo die auf Seite 2 reingehört.

    Für die Waisenrente dürfte Seite 1 richtig sein, vermutlich Zeile 4-9 und gesetzliche Rentenversicherung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuererklärung 2012

      Danke für die schnelle antwort ^^.

      kommt in die Anlage R die Beiträge zur Betriebsrente die ich gezahlt haben rein, ich hatte erst gedacht in die Anlage Versorgungsaufwand.

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung 2012

        Sorry, habe mich vertan und falsch gelesen. Ich dachte, du würdest die Betriebsrente BEKOMMEN, aber Du schreibst, dass Du Beiträge zahlst. Dann vergiss das, was ich geschrieben habe. Noch mal von vorne mit den Beiträgen zur Betriebsrente:

        Häufig zahlt man das im Rahmen einer Gehaltsumwandlung mit der Folge, dass der Arbeitslohn insoweit nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei und i.ü. sozialversicherungsfrei war. Wenn das der Fall war (schaue Dir mal Deine Gehaltsabrechnungen an) und dadurch der (steuerpflichtige) Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung niedriger war, kannst und darfst Du die Beiträge natürlich noch einmal irgendwo steuermindernd erklären, sie haben dann in der Einkommensteuererklärung inkl. Anlage Vorsorgeaufwand nichts zu suchen. War es das nicht, dann ist das häufig eine Riesterrente. Dafür müsstest Du aber vom Anbieter eine Bescheinigung haben und dann wäre die Anlage AV Dein Freund.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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