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Fortbildung Jahreswechsel

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    Fortbildung Jahreswechsel

    Hallo,

    eine kurze Frage: Ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuer mit Elster zu machen und bin dabei über etwas gestolpert:
    Von September bis April machte ich eine Fortbildung. Die Rechnung bezahlte ich im letzten Jahr, im September.
    Nun meine Frage: Kann ich die Kursgebühren und alle Fahrtkosten für die Fortbildung bereits absetzen oder muss ich splitten (d.h. nur die Kosten von September - Dezember?)

    Vielen Dank im voraus.

    MfG
    Siesta

    #2
    AW: Fortbildung Jahreswechsel

    Hallo,

    du setzt die Kosten an für den Zeitraum, in dem sie angefallen sind.
    Rechnung und Fahrtkosten(Sept. - Dez.)
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Fortbildung Jahreswechsel

      Merci! Dank dieses Forums, weiß ich auch schon, dass ich bei Zeile 48 einfüge

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        #4
        AW: Fortbildung Jahreswechsel

        Nein, der Zeitpunkt der Zahlung ist maßgeblich. siehe §11 Abs. 2 EStG.
        Mfg

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          #5
          AW: Fortbildung Jahreswechsel

          Zitat von Siesta Beitrag anzeigen
          Merci! Dank dieses Forums, weiß ich auch schon, dass ich bei Zeile 48 einfüge
          Hallo Siesta,

          Fortbildungskosten werden in Zeile ~ 45 ~ Anlage N, Seite 2 eingetragen.

          gez. Hagen - Gronert

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