Hallo Leute,
ich bin neu hier und habe keine Ahnung, ob ich im richtigen Forum bin. Stelle einfach kurz meine Frage:
Mietwohnung nach 7 Jahren mit Gewinn verkauft, Buchwert berücksichtigt, ...
Darf man die Kaufkraftverlust wegen Inflation gegenrechnen und geltendmachen? Eigentlich habe ich ja mit dem erzielten Verkaufspreis erheblich weniger Kaufkraft als vor 7 Jahren.
Hat jemand bitte eine Idee?
LG Mark
ich bin neu hier und habe keine Ahnung, ob ich im richtigen Forum bin. Stelle einfach kurz meine Frage:
Mietwohnung nach 7 Jahren mit Gewinn verkauft, Buchwert berücksichtigt, ...
Darf man die Kaufkraftverlust wegen Inflation gegenrechnen und geltendmachen? Eigentlich habe ich ja mit dem erzielten Verkaufspreis erheblich weniger Kaufkraft als vor 7 Jahren.
Hat jemand bitte eine Idee?
LG Mark
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