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Finanzamtfehler

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    Finanzamtfehler

    Hallo und Guten Tag, ich bin neu hier im Forum und mich beschäftigt eine Frage im Zusammenhang mit Elster.
    Bei der Bearbeitung unserer Einkommenssteuererklärung für 2012 habe ich bemerkt, dass das Finanzamt für die Einkommenssteuererklärung 2011 einen Fehler gemacht hat. Konkret geht es darum , das man die selbständigen Einkünfte meines Mannes mir zugeordnet hat. Wir sind zusammenveranlagt ich unselbständig , mein Mann unselbständig und nebenbei selbständig. Jetzt bin ich unsicher, ob dieser Fehler dieses Jahr wieder passieren wird, oder ob dies durch Elster nicht mehr möglicht ist, da ich ja die richtigen Eintragungen gemacht habe. Weiterhin weiß ich nicht, ob ich jetzt noch den Fehler melden sollte, da es sich meiner Meinung nach um einen Fehler ohne steuerliche Auswirkung handelt, da ja rechnerisch der Gesamtbetrag der Einkünfte bei Zusammenveranlagung stimmt und wir keinen neuen Bescheid benötigen.

    Mit freundlichen Grüßen Manuela1

    #2
    AW: Finanzamtfehler

    Manuela1

    wenn es für Ihre Vorstellung wichtig ist, einen korrekten Steuerbescheid zu erhalten,
    sprechen Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Finanzamtes.

    Wenn Fehler eine steuerliche Auswirkung ergeben, sollte man dies dem
    Finanzamt melden.

    Entscheidend wäre eine Korrektur, um nachteilige Folgen zu verhindern, wenn der
    Steuerbescheid als Nachweis von anderen verlangt wird.

    gez. Hagen - Gronert

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      #3
      AW: Finanzamtfehler

      Hallo ich möchte mich nochmal melden, da ich noch nachträglich einige Fragen zu dem Thema habe. Wie groß ist denn die Möglichkeit, dass das Finanzamt den Fehler selbst feststellt, den es gemacht hat ? Wir haben dieses Jahr mit Elster versendet. Ist das Finanzamt überhaupt verpflichtet, uns einen neuen Bescheid zu erstellen, denn steuerliche Auswirkungen durch die falsche Zuordnung der Einkünfte sind nicht gegeben. Die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer bleibt ja gleich durch die Zusammenveranlagung. Auch brauchen wir keinen anderen Bescheid zur Vorlage bei anderen Behörden. Im Internet ( gegoogelt ) habe ich gelesen, das man bei einem solchen Übertragungsfehler ( offenbare Unrichtigkeit ) nur einen neuen Bescheid bekommt, wenn man selbst oder das Finanzamt beschwert also belastet ist. Da ich aber nicht weiß, ob diese Informationen so richtig sind, wollte ich hier noch mal nachfragen.Schließlich will man ja die Leute nicht unnötig von der Arbeit abhalten.

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        #4
        AW: Finanzamtfehler

        Grundsätzlich wird vom Finanzamt die Steuer festgesetzt. Im Steuerbescheid enthalten ist auch die Berechnung der Steuer.

        Das zu versteuernde Einkommen wird also nicht festgesetzt. Wenn die Steuer richtig ist und der Steuerpflichtige keine Vor- oder Nachteile durch den Bescheid hat, dann wird der Bescheid normalerweise auch nicht geändert.

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          #5
          AW: Finanzamtfehler

          Gut, wenn das so gehandhabt wird, brauchen wir uns ja nicht zu melden. Das Finanzamt wird dann sicherlich, wenn es den Fehler bemerkt, intern korrigieren.

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