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Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

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    Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

    Sachverhalt: Einkommensteuererklärung 2012.

    Mein Mann arbeitet seit 1. Juni 2012.
    in diesem Jahr haben wir aber auch Leistungen bezogen wie Elterngeld, Kindergeld und von Januar bis Juni 2012 auch ALG II.

    Ich also Elterngeld (Lohnersatzleistung)
    und mein Mann Steuerklasse 3 Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

    Ich Frage mich jetzt welche Anlagen ich ausfllüllen muss und wo ich da ggf. FAhrtkosten meines Mannes zur Arbeitsstelle u.ä. geltend machen kann.

    Befürchte, dass wir wieder ein haufen Geld zurückzahlen müssen und möchte nichts selbstverschuldet dazu beitragen, nur weil ich nicht weiss was ich ausfüllen muss.

    Hat mir jemand dienliche Hinweise?
    Zuletzt geändert von Tipu; 11.08.2013, 12:33.

    #2
    AW: Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

    Hallo Tipu,

    Fahrtkosten ~ Anlage N ~
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ~ Anlage N ~

    Zu verwendende Formulare:

    Mantelbogen
    Anlag N
    evtl. Anlage AV
    Anlage Vorsorgeaufwand
    evtl. Anlage Kind
    evtl. Anlage KAP

    gez. Hagen - Gronert

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      #3
      AW: Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

      Hallo Tipu,

      Nachtrag:

      Lohnersatzleistungen ~ Anlage N ~
      Kindergeld ~ Anlage Kind ~
      Arbeitslosengeld ~ Anlag N ~
      Elterngeld ~ Anlage N ~

      gez. Hagen - Gronert

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        #4
        AW: Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

        Danke für Eure Hinweise

        Aber Elterngeld ist doch schon in der Einkommensteuererklärung mit drin in der Anlage N seh ich das nicht?

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          #5
          AW: Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

          Hallo Tipu,

          Elterngeld:

          Anlage N, >> Zeile 29

          gez. Hagen - Gronert

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            #6
            AW: Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

            Hallo,

            du gehst bei Anlage N nach unten, bis du zu -weitere Angaben zum Arbeitslohn - kommst.
            Hier gehst du in Zeile 29 - Andere Lohn-/Entgeltersatzleistungen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

              mh also muss ich es zweimal angeben? bei der einkommensteuererklärung UND der anlage N? oder wo ist es richtig?

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                #8
                AW: Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

                Anlage N ist Teil der Einkommensteuererklärung, insofern ist die Frage unsinnig.

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                  #9
                  AW: Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

                  ich finde es nicht unsinnig, da man es an zwei unterschiedlichen stellen eintragen kann. Im Einkommensteuerhauptvordruck Nr. 94. und eben in der Anlage N

                  EDIT: habs gesehen im Hauptvordruck steht ...sofern nicht in Anlage N angegeben. Puh also für mich ist das sowas von komplex und unübersichtlich.
                  Trotzdem danke für eure Hilfe.

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                    #10
                    AW: Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

                    Hallo,

                    Hat derjenige, der eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen hat, auch Elterngeld bezogen, kommt es in die Anlage N.
                    Hat derjenige keinen Arbeitslohn bezogen,
                    kommt es in den Hauptvordruck Zeile 94.
                    Hast du keine Anlage N für dich, kannst du auch meine Angaben in Anlage N machen.
                    Logisch oder?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Keine Selbstständigkeit, trotzdem Einkommensteuererklärungspflicht?

                      danke für die Ergänzung. Das Wort "logisch" missbrauche ich nicht im Zusammenhang mit Steuererklärungen.

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