Hallo, ich bin nicht sicher, ob meine Frage hierher gehört, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Bekomme ich beim Finanzamt eine Kopie meiner Kirchenaustrittsbescheinigung?? Ich weiß, dass man diese normal beim Amtsgericht bekommt. Mein Austritt ist aber schon ca. 30 Jahre her. Das Amtsgericht hat dazu nichts mehr vorliegen und mir geraten, mich mal ans Finanzamt zu wenden. Kann mir da jemand was zu sagen???
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Bescheinigung Kirchenaustritt
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Hagen-Gronert
AW: Bescheinigung Kirchenaustritt
Hallo schneckchen,
meiner Meinung nach könnten Sie beim Standesamt oder Kirchenamt
eine Kopie erbitten.
gez. Hagen - Gronert
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AW: Bescheinigung Kirchenaustritt
Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigenHallo schneckchen,
meiner Meinung nach könnten Sie beim Standesamt oder Kirchenamt
eine Kopie erbitten.
gez. Hagen - Gronert
Kirchenaustritte werden _meines Wissens_ vor dem Standesamt gemacht.
Aber wozu brauchst du eine Kopie davon?Mfg
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AW: Bescheinigung Kirchenaustritt
Es hängt vom Bundesland ab, ob der Kirchenaustritt vor dem Standesamt oder dem Amtsgericht zu erklären ist. Wahrscheinlich wird die Bescheinigung dann auch von der gleichen Institution bescheinigt.
Die Kirchen kehren leider die Beweislast um. Wer den Austritt nicht nachweisen kann der ist Mitglied.
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Hagen-Gronert
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bobobaer
AW: Bescheinigung Kirchenaustritt
Zitat von Elefant Beitrag anzeigenDie Kirchen kehren leider die Beweislast um. Wer den Austritt nicht nachweisen kann der ist Mitglied.
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Hagen-Gronert
AW: Bescheinigung Kirchenaustritt
Hallo,
Fallbeispiel:
Das Finanzamt verlangt einen Nachweis zur Kirchensteuererklärung!
Kausalität:
Arbeitgeber hat Lohn- und Kirchensteuer vom Bruttolohn des Stpfl. zur Abgabe
an das Finanzamt abgezogen. Der Stpfl. will durch seine ESt - Erklärung
die bezahlte Kirchensteuer mit der ESt verrechnen lassen.
Frage:
Wie kann ein Stpfl. beweisen nicht kirchensteuerpflichtig zu sein,
wenn der Stpfl. niemals Kirchenmitglied war, und dadurch ja auch keinen
Kirchenaustritt gegenüber dem Finanzamt zu erklären hat?
gez. Hagen - Gronert
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Hagen-Gronert
AW: Bescheinigung Kirchenaustritt
Zitat von schneckchen Beitrag anzeigenHallo, ich bin nicht sicher, ob meine Frage hierher gehört, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Bekomme ich beim Finanzamt eine Kopie meiner Kirchenaustrittsbescheinigung?? Ich weiß, dass man diese normal beim Amtsgericht bekommt. Mein Austritt ist aber schon ca. 30 Jahre her. Das Amtsgericht hat dazu nichts mehr vorliegen und mir geraten, mich mal ans Finanzamt zu wenden. Kann mir da jemand was zu sagen???
vielleicht hat einer Ihrer Arbeitgeber in den Personalunterlagen eine
Kopie der " Bescheinigung Kirchenaustritt "?
gez. Hagen - Gronert
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bobobaer
AW: Bescheinigung Kirchenaustritt
Zitat von schneckchen Beitrag anzeigenHallo, ich bin nicht sicher, ob meine Frage hierher gehört, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Bekomme ich beim Finanzamt eine Kopie meiner Kirchenaustrittsbescheinigung?? Ich weiß, dass man diese normal beim Amtsgericht bekommt. Mein Austritt ist aber schon ca. 30 Jahre her. Das Amtsgericht hat dazu nichts mehr vorliegen und mir geraten, mich mal ans Finanzamt zu wenden. Kann mir da jemand was zu sagen???
+++ Zitat +++
Die Bescheinigung über den Austritt sollte gut aufgehoben werden, denn es ist schon vorgekommen, dass ein Kirchenaustritt Jahre oder Jahrzehnte später angezweifelt worden ist. So wie die Verhältnisse in Deutschland leider sind, bleibt jemand, der einmal als Kirchenmitglied geführt worden ist, sein Leben lang beweispflichtig, dass er kein Kirchenmitglied mehr ist.
Achtung: Das "Weglassen" der Religionszugehörigkeit beim Umzug in ein anderes Bundesland ist kein rechtswirksamer Kirchenaustritt!
Wer in ein anderes Bundesland umzieht und dabei im Anmeldebogen für das Einwohnermeldeamt seine Religionszugehörigkeit weglässt, erhält zwar womöglich seine nächste Lohnsteuerkarte ohne den Aufdruck "EV" (evangelisch) oder "RK" (römisch-katholisch). Rechtlich bleibt die Kirchenmitgliedschaft dennoch bestehen, deshalb kann es passieren, dass später rückwirkend Kirchensteuern nachgefordert werden. Laut Presseberichten erhalten die Kirchensteuerstellen der Kirchen teilweise von den Landeseinwohner ämtern Zugriff auf deren Datenbestände.
Aus diesem Grund sollten Sie die Bescheinigung über den Kirchenauftritt auch gut aufbewahren. Wenn Sie nach Kirchenaustritt von ihrer ehemaligen Religionsgemeinschaft zur Zahlung aufgefordert werden, müssen Sie beweisen, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Haben Sie keinen Beweis, drohen Ihnen hohe Nachzahlungen ggf. für mehrere Jahre. Konflikte dieser Art zwischen den kirchlichen Kirchensteuerstellen und Menschen, die Ihren Kirchenaustritt nicht nachweisen konnten, wurden aus den Neuen Bundesländern (insbesondere Berlin und Brandenburg) berichtet.
Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte wurde dort nicht als Beleg anerkannt. Die Amtsgerichte müssen die Nachweise über Kirchenaustritte nur 10 Jahre aufbewahren. Wer beim Kirchenaustritt verheiratet, verwitwet oder geschieden war und den Austritt beim Amtsgericht erklärte, kann den Nachweis möglicherweise auch über das Standesamt führen, das die Austrittsmeldung vom Amtsgericht erhalten haben sollte, um sie ins Familienbuch einzutragen.
+++ Zitat Ende +++
Der letzte Absatz enthält noch einen Tipp, der einen Versuch wert wäre, wenn man den genannten Personengruppen angehörte.
Da bis 2010 die Ausstellung der LSt-Karten und die Verwaltung der Lohnsteuermerkmale bei den Gemeinden lag, sehe ich beim FA keine Erfolgsaussicht. Letzten Endes haben die auch jeweils nur die LSt-Karten (bzw. dann später die LStB) bekommen, ohne dass sie wussten, warum keine Religion drauf steht. Wenn das Pappexemplar noch da wäre, auf der die Gemeinde wie damals üblich handschriftlich mit Datum und Stempel den Wegfall der Religion nach dem Austritt vornahm, wäre es ganz toll, aber nach 30 Jahren glaube ich nicht, dass das FA das noch hat.
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