Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Wenn Sie das Kapitalvermögen in das Privatvermögen übernommen haben,
sind Steuerberatungskosten für die Ermittlung der Einkünfte aus Kapital-
vermögen keine Betriebsausgaben.
Das Kapitalvermögen ist das erwirtschaftete Einkommen aus der Selbstständigkeit. Also eigentlich ist es dann Privatvermögen!?!?! Ich glaube, meine Frage hat sich dann erledigt. Absetzbar = Nein! Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden.
Mfg
Hallo Sigillum17,
Sie haben es richtig verstanden.
Wenn Sie das Kapitalvermögen in das Privatvermögen übernommen haben,
sind Steuerberatungskosten für die Ermittlung der Einkünfte aus Kapital-
vermögen keine Betriebsausgaben.
gez. Hagen - Gronert
Einen Kommentar schreiben:
Ein Gast antwortete
AW: Einkünfte aus Kapitalvermögen
Das Kapitalvermögen ist das erwirtschaftete Einkommen aus der Selbstständigkeit. Also eigentlich ist es dann Privatvermögen!?!?! Ich glaube, meine Frage hat sich dann erledigt. Absetzbar = Nein! Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden.
können Steuerberatungskosten für die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen von einem Selbstständigen in der EÜR als Betriebsausgaben abgesetzt werden?
Wie jetzt? Werbungskosten aus Einkünften aus Kapitalvermögen als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Selbständiger Tätigkeit? Werbungskosten sind doch Werbungskosten, und Betriebsausgaben Betriebsausgaben. Oder?
können Steuerberatungskosten für die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen von einem Selbstständigen in der EÜR als Betriebsausgaben abgesetzt werden?
Einen Kommentar schreiben: