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Abweichung der berechneten Steuer über Elster mit dem wirklichen Festsetzungsbescheid

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    Abweichung der berechneten Steuer über Elster mit dem wirklichen Festsetzungsbescheid

    Regelmäßig stimmen die über Elster ermittelte Steuerbelastung nicht mit dem Festsetzungsbescheid überein.
    Hauptgrund sind die Sonderausgaben. So gebe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand unter Zeile 46: Weitere sonstige Vorsorgeaufwendg.(Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung lt.Nr.27 der Lohnsteuerbescheinigung) hier jeweils einen Betrag ein. Dieser wird dann in dem Elsterprogramm jeweils berücksichtigt, in dem Festsetzungsbescheid findet dieser Posten aber keine Anwendung bei den Sonderausgaben.
    Kann mir das jemand erklären?
    Danke und freundliche Grüße

    #2
    AW: Abweichung der berechneten Steuer über Elster mit dem wirklichen Festsetzungsbesc

    In den meisten Fällen ist fälschlicher Weise die Frage nach steuerfreien Beiträgen/Zuschüssen zur KV mit nein beantwortet und ElsterFormular rechnet mit der falschen Höchstgrenze für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

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      #3
      AW: Abweichung der berechneten Steuer über Elster mit dem wirklichen Festsetzungsbesc

      Danke für Ihre Antwort. Ist es denn wirklich so, das bei den Sonderausgaben die KV und die PV nur berücksichtigt wird, während die AV gar nicht Beruecksichtigung findet?

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        #4
        AW: Abweichung der berechneten Steuer über Elster mit dem wirklichen Festsetzungsbesc

        Nein, das habe ich auch nicht behauptet. Aber wenn durch KV und PV die Höchstgrenze schon überschritten wird, wird die ALV nicht mehr berücksichtigt.

        Wobei wir wieder bei meiner eigentlichen Aussage sind: ElFo berücksichtigt die ALV im Gegensatz zum FA, also rechnet ElFo wegen oben gesagtem anscheinend mit einem höheren Maximalbetrag. Was auf nein bei der Frage nach den steuerfreien KV-Beiträgen hindeutet, was aber wiederum unlogisch ist, denn wer ALV zahlt, ist Arbeitnehmer, bekommt also steuerfreie KV-Beiträge vom Arbeitgeber.

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          #5
          AW: Abweichung der berechneten Steuer über Elster mit dem wirklichen Festsetzungsbesc

          Hallo,

          um Begriffe auseinander zu halten AV = Altersvorsorge (Riester)
          Sonderausgaben werden bei Einzelveranlagung bis 1900 €, bei Zusammenveranlagung 3800 € anerkannt.
          KV und PV haben keine Begrenzung. Ist der Betrag von 1900 € bzw. 3800 €
          durch KV und PV schon erreicht, wird die Arbeitslosenversicherung und weitere Versicherungen wie Haftpflicht, Zusatzversicherung KV u.s.w. nicht mehr angerechnet

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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