Nebenkosten Ersattung

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  • zauberfee80
    Neuer Benutzer
    • 05.12.2011
    • 29

    #1

    Nebenkosten Ersattung

    Ich habe 2012 für meine Meitwohnung - einen Teil der Nebenkosten zurück erstattet bekommen. Muss ich die Nebenkosten-Rückzahlung durch den Vermieter in meiner ESt-Erklärung angeben?
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Nebenkosten Ersattung

    Hallo zauberfee80,

    meinst du damit, dass du dies als Einnahme erklären musst ?
    Nein das brauchst du nicht.
    Wenn du eine Nachzahlung hättest, würdest das doch auch nicht angeben, um deine Einnahmen zu mindern.
    Das sind Kosten der privaten Lebensführung, auch die Erstattung der Betriebskosten.

    Tschüß

    Kommentar

    • Elster-Tester
      Neuer Benutzer
      • 09.04.2013
      • 2511

      #3
      AW: Nebenkosten Ersattung

      Hast du die Aufwendungen deiner Mietwohnung in irgendweiner Form steuerlich geltend gemacht ? zum Beispiel im Rahmen der doppelten Haushaltsführung?

      Wenn ja: kommt drauf an, wo du die Aufwendungen geltend gemacht hast; z.B.: im Rahmen einer dHH mindert die Erstattung deine Aufwendungen; muss daher bei den Aufwendungen abgezogen werden.

      Wenn nein: steuerlich nicht relevant
      Mfg

      Kommentar

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