Hallo,
unser Sohn ist diesen Juni 25 geworden und studiert z.Z. noch im Ausland, kommt aber bald zurück. Da wir jetzt kein Kindergeld mehr bekommen, versuchen wir gerade, uns über die Möglichkeiten der Absetzbarkeit des Unterhaltes über die außergewöhnliche Belastung schlau zu machen.
Irgendwo hatte ich einmal gelesen, dass man beim Kind im eigenen Haushalt ohne Nachweise die 8004 € pro Jahr als außergewöhnliche Belastung angeben kann. Beim Kind in eigener Wohnung müsste man alle Nachweise erbringen. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr.
Stimmt das so? Für uns wäre das viel einfacher, aber irgendwie kann ich das nicht glauben.
unser Sohn ist diesen Juni 25 geworden und studiert z.Z. noch im Ausland, kommt aber bald zurück. Da wir jetzt kein Kindergeld mehr bekommen, versuchen wir gerade, uns über die Möglichkeiten der Absetzbarkeit des Unterhaltes über die außergewöhnliche Belastung schlau zu machen.
Irgendwo hatte ich einmal gelesen, dass man beim Kind im eigenen Haushalt ohne Nachweise die 8004 € pro Jahr als außergewöhnliche Belastung angeben kann. Beim Kind in eigener Wohnung müsste man alle Nachweise erbringen. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr.
Stimmt das so? Für uns wäre das viel einfacher, aber irgendwie kann ich das nicht glauben.
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