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Gutschrift ohne Umsatzsteuer

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    Gutschrift ohne Umsatzsteuer

    Hallo,

    von einem Online-Marketing Dienst auf Zypern (everlinks.net) habe ich eine Gutschrift erhalten. Da auf der Verdienstbescheinigung keine Steuer angegeben ist, bin ich etwas verwirrt. Ich müsste eigentlich auf alle Einnahmen Umsatzsteuer abführen.

    Ist das immer so bei Gutschriften aus dem Ausland? Bei einer ähnlichen Verdienstbescheinigung von einem deutschen Anbieter war nämlich Umsatzsteuer angegeben.

    Wenn ich mich nicht täusche, muss ich den Betrag einfach mit in Kz 81 (steuerpflichtige Umsätze) verrechnen. Muss ich sonst noch was berücksichtigen?

    lg Jogu

    #2
    AW: Gutschrift ohne Umsatzsteuer

    Verdienst?

    Wenn es sich um eine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinn handelt, dann muss zuerst geklärt werden, um welche Art Leistung es sich handelt und wo diese zu versteuern ist. In Kennzahl 81 gehören nur Umsätze, für die Du Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast (bzw. auch für die Du Gutschriften mit USt erhalten hast).

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      #3
      AW: Gutschrift ohne Umsatzsteuer

      Es geht um Online-Marketing Dienstleistungen. Dieselben Dienstleistungen (Werbung auf Webseiten), für die ich auch sonst immer 19% abführen muss (wenn Leistungsempfänger in Deutschland).

      Nur dass in diesem Fall keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer von mir ausgestellt wurde...

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        #4
        AW: Gutschrift ohne Umsatzsteuer

        Wenn es sich um die Republik Zypern handelt, dann würd ich mal schwer auf Kennzahl 21 (in Zeile 41) tippen. Außerdem hast Du dann eine Zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern abzugeben.

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          #5
          AW: Gutschrift ohne Umsatzsteuer

          Danke für die Hilfe!

          Ich hatte geglaubt, irgendwo gelesen zu haben, dass Kz 21 nur für Leistungen an Nicht-EU Staaten ist. Ich finde allerdings in § 18b und § 3a UStG keinen Hinweis auf EU oder nicht-EU.

          ...mache das jetzt mit Kz 21 und ZM. Danke!

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            #6
            AW: Gutschrift ohne Umsatzsteuer

            Zitat von jogu Beitrag anzeigen
            Ich finde allerdings in § 18b ... keinen Hinweis auf EU oder nicht-EU.
            1. Hinweis: Die Überschrift des § 18b lautet:
            _Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger
            _Leistungen im Besteuerungsverfahren

            2. Hinweis: _seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen

            3. Hinweis: _seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen

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              #7
              AW: Gutschrift ohne Umsatzsteuer

              ...ja wenn man weiß, was "innergemeinschaftlich" und "übriges Gemeinschaftsgebiet" bedeutet...

              Falls es jemanden interessiert - mit dem "übrigen Gemeinschaftsgebiet", wovon in § 18b ustg Satz 1 Nr. 2 die Rede ist, ist die EU gemeint, wenn ich das richtig gegooglet habe.

              Kommentar


                #8
                AW: Gutschrift ohne Umsatzsteuer

                Zitat von jogu Beitrag anzeigen
                ...ja wenn man weiß, was "innergemeinschaftlich" und "übriges Gemeinschaftsgebiet" bedeutet...

                Falls es jemanden interessiert - mit dem "übrigen Gemeinschaftsgebiet", wovon in § 18b ustg Satz 1 Nr. 2 die Rede ist, ist die EU gemeint, wenn ich das richtig gegooglet habe.
                Hallo jogu,

                vielen Dank für ihre Info,

                Bestätigung: Gemeinschaftsgebiet * Inland der Bundesrepublik Deutschland
                ~~~~~~~~ übriges Gemeinschaftsgebiet * Inlandsgebiete aller anderen EU -Mitgliedstaaten

                gez. Hagen - Gronert

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