Hallo,
ich bin etwas verunsichert worden und frage deshalb hier, ob jemand eine Meinung dazu hat:
In meinem Bescheid ist eine Zeile der Steuererklärung nicht berücksichtigt worden und kommt auch im Text "Erläuterungen" nicht vor. Ich hatte die entsprechende Anlage in Papierform eingereicht. Es ist eine Kleinigkeit, deren Anerkennung ich für glasklar halte, zu der ich Belege einreichte, die mir seit 15 Jahren anerkannt wird etc., also vermute ich, dass beim Abtippen des Papier-Formulars die Zeile einfach übersehen wurde.
Nach meiner Interpretation des Gesetzes zur "schlichten Änderung" (§ 172 Abs.1 Nr. 2 a AO) und Webseiten wie
http://www.guter-rat.de/wirtschaften/geld/steuerbescheid-fehler-des-finanzamts-ausmerzen
dachte ich, ich rufe einfach im Finanzamt an (die Nr. auf dem Bescheid) und bitte höflich um Änderung. Der Mitarbeiter dort sagte aber, ich müsse einen Einspruch einlegen. Er wollte auch keine Steuernr. wissen, sondern sagte pauschal, er könne die Unterlagen gar nicht einsehen (meine Belege sind noch dort). Als ich nachhakte, das Gesetz über schlichte Änderung würde doch dies und das besagen, antwortet er nur "Ich habe Ihnen die Rechtslage dargelegt und für mich ist das Gespräch beendet."
Tja, also, ist das ein Fall, in dem eine schlichte Änderung anstelle eines Einspruchsmöglich ist, oder nicht? Und für telefonische Regelungen von derart simplen Fällen muss man wohl Glück mit dem Finanzamt/dem Mitarbeiter haben?
PS: In diesem Fall würde vielleicht auch § 129 AO, "Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts" greifen, wenn man das unbedingt wollte. Dass Einspruch die einzige Möglichkeit sein soll, kommt mir wirklich komisch vor.
ich bin etwas verunsichert worden und frage deshalb hier, ob jemand eine Meinung dazu hat:
In meinem Bescheid ist eine Zeile der Steuererklärung nicht berücksichtigt worden und kommt auch im Text "Erläuterungen" nicht vor. Ich hatte die entsprechende Anlage in Papierform eingereicht. Es ist eine Kleinigkeit, deren Anerkennung ich für glasklar halte, zu der ich Belege einreichte, die mir seit 15 Jahren anerkannt wird etc., also vermute ich, dass beim Abtippen des Papier-Formulars die Zeile einfach übersehen wurde.
Nach meiner Interpretation des Gesetzes zur "schlichten Änderung" (§ 172 Abs.1 Nr. 2 a AO) und Webseiten wie
http://www.guter-rat.de/wirtschaften/geld/steuerbescheid-fehler-des-finanzamts-ausmerzen
dachte ich, ich rufe einfach im Finanzamt an (die Nr. auf dem Bescheid) und bitte höflich um Änderung. Der Mitarbeiter dort sagte aber, ich müsse einen Einspruch einlegen. Er wollte auch keine Steuernr. wissen, sondern sagte pauschal, er könne die Unterlagen gar nicht einsehen (meine Belege sind noch dort). Als ich nachhakte, das Gesetz über schlichte Änderung würde doch dies und das besagen, antwortet er nur "Ich habe Ihnen die Rechtslage dargelegt und für mich ist das Gespräch beendet."
Tja, also, ist das ein Fall, in dem eine schlichte Änderung anstelle eines Einspruchsmöglich ist, oder nicht? Und für telefonische Regelungen von derart simplen Fällen muss man wohl Glück mit dem Finanzamt/dem Mitarbeiter haben?
PS: In diesem Fall würde vielleicht auch § 129 AO, "Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts" greifen, wenn man das unbedingt wollte. Dass Einspruch die einzige Möglichkeit sein soll, kommt mir wirklich komisch vor.
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