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Umsatzsteuer

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    Umsatzsteuer

    Guten Tag,

    der A hat den Juni, Juli und August als freier Mitarbeiter (also kein Gewerbe) gearbeitet für den B. Er hat für den B im Ausland gearbeitet. Der B wollte, dass der A auf seinen Rechnnungen die Umsatzsteuer ausweist. (Der A hat dem FA nicht mitgeteilt, dass er nicht die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehmen möchte) Der Geldzufluss fand immer erst einen Monat nach Rechnungstellung statt. Also am 30. Juli, 2. September und 5. Oktober.

    Der A war sich nicht so sicher, wann er nun die Umsatzsteuer bezahlen muss und ist es sich um ehrlich zu sein immer noch nicht. Bisher ging der A davon aus, dass er zum 10. diesen Monats die Umsatzsteuer der 3 Monate anzumelden hat. Der Betrag der Umsatzsteuer beläuft sich insgesammt auf 2000-3000 Euro. Hätte der A praktisch zum 10. des folgenden Monats die Umsatzsteuer anmelden müssen?

    #2
    AW: Umsatzsteuer

    Hallo,

    gehe ich recht in der Annahme, dass A selbständig ist (kein Gewerbe aber Umsatzsteuer ausweisen deutet darauf hin, oder was ganz anderes..?
    Hat A sich steuerlich bei einem Finanzamt (FA) angemeldet?
    Wenn ja, sollte das FA dem A mitgeteilt haben, ob er Monats- oder Quartalszahler ist.

    Wende dich an dein Finanzamt und vielleicht auch einen Vertreter der steuberatenden Berufe. Deine Fragen haben mit ELSTER erstmal nichts zu tun und Steuerberatung darf hier nicht stattfinden.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Umsatzsteuer

      ja, der A ist selbständig für diesen Zeitraum gewesen, aber eben Freiberufler, wozu er kein Gewerbe anmelden muss. Der A hat die Zusage bekommen für die Tätigkeit und sofort angefangen zu arbeiten im Ausland. Der Auftraggeber war aber in Deutschland beheimatet. Ich weiss nicht, ob das schon Steuerberatung ist, wenn ich wissen möchte, wann man die Umsatzsteuer abführt. Im Internet steht Ende des Jahres bei Freiberuflern (und so hatte es mir mein Auftraggeber auch mitgeteilt) oder doch quartals- oder sogar monatsweise...so steht es oftmals im Internet, wobei da nie stand, dass es auch Freiberufler betrifft..ich werde so oder so morgen beim FA nachhören. Wollte nur schon einmal eine zweite Meinung hören bzw. lesen

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        #4
        AW: Umsatzsteuer

        Hallo,
        nach einer steuerlichen Anmeldung bei deinem FA bzw. Nachfrage erfährst du, wann du deine Umsätze anmelden musst.
        Diese Frage kann dir hier niemand beantworten.

        Ergänzung:
        egal ob Gewerbe oder Freiberufler

        Standart: monatlich
        Ausnahme: Quartal
        Kleinunternehmer: jährlich

        Zu was du optierst oder machen möchtest, ist sehr wohl Beratung.
        Wofür eine 2. Meinung? Für bestimmte Dinge gibt es Gesetze.
        Zuletzt geändert von stiller; 08.10.2013, 18:50. Grund: Ergänzung
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Umsatzsteuer

          § 18 Abs. 2 S. 4 Umsatzsteuergesetz:

          Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.

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