Guten Tag,
der A hat den Juni, Juli und August als freier Mitarbeiter (also kein Gewerbe) gearbeitet für den B. Er hat für den B im Ausland gearbeitet. Der B wollte, dass der A auf seinen Rechnnungen die Umsatzsteuer ausweist. (Der A hat dem FA nicht mitgeteilt, dass er nicht die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehmen möchte) Der Geldzufluss fand immer erst einen Monat nach Rechnungstellung statt. Also am 30. Juli, 2. September und 5. Oktober.
Der A war sich nicht so sicher, wann er nun die Umsatzsteuer bezahlen muss und ist es sich um ehrlich zu sein immer noch nicht. Bisher ging der A davon aus, dass er zum 10. diesen Monats die Umsatzsteuer der 3 Monate anzumelden hat. Der Betrag der Umsatzsteuer beläuft sich insgesammt auf 2000-3000 Euro. Hätte der A praktisch zum 10. des folgenden Monats die Umsatzsteuer anmelden müssen?
der A hat den Juni, Juli und August als freier Mitarbeiter (also kein Gewerbe) gearbeitet für den B. Er hat für den B im Ausland gearbeitet. Der B wollte, dass der A auf seinen Rechnnungen die Umsatzsteuer ausweist. (Der A hat dem FA nicht mitgeteilt, dass er nicht die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehmen möchte) Der Geldzufluss fand immer erst einen Monat nach Rechnungstellung statt. Also am 30. Juli, 2. September und 5. Oktober.
Der A war sich nicht so sicher, wann er nun die Umsatzsteuer bezahlen muss und ist es sich um ehrlich zu sein immer noch nicht. Bisher ging der A davon aus, dass er zum 10. diesen Monats die Umsatzsteuer der 3 Monate anzumelden hat. Der Betrag der Umsatzsteuer beläuft sich insgesammt auf 2000-3000 Euro. Hätte der A praktisch zum 10. des folgenden Monats die Umsatzsteuer anmelden müssen?
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