Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erhaltungsaufwendung Mehrwertssteuer gleich Umsatzsteuer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erhaltungsaufwendung Mehrwertssteuer gleich Umsatzsteuer

    Hallo,

    Ich habe folgendes Problem:
    Ich habe ein Haus erworben und hier die Fenster erneuert.
    Das Haus ist vermietet.

    Nun ist die Frage, auf der Rechnung der Fenster ist die
    Rechnungssumme mit Mwst angegeben.

    Ist diese gleichzusetzen mit der Umsatzsteuer ?
    (laut Elster ist bei Erhaltungsaufwendung die Rechnung ohne Umsatzsteuer absetzbar)

    Wichtig ist mir dies vorallem da ich ohne Mwst. unter die 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes falle, mit leicht darüber liege.

    Mit freudlichen Grüßen

    #2
    AW: Erhaltungsaufwendung Mehrwertssteuer gleich Umsatzsteuer

    MwSt ist der umgangssprachliche Begriff für USt. Das ist schon identisch. Ob das brutto oder netto zu den AK oder zum Erhaltungsaufwand gehört, hängt davon ab, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind oder nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Erhaltungsaufwendung Mehrwertssteuer gleich Umsatzsteuer

      Hallo,

      Mehrwertsteuer ist ein Synonym für Umsatzsteuer.
      Ergo es ist das Gleiche.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Erhaltungsaufwendung Mehrwertssteuer gleich Umsatzsteuer

        Da ich an eine Privatperson vermiete und selbst kein Unternehmen habe bin ich also nicht vorsteuerabzugsberechtigt und muss den geamten Betrag in der Steuererklärung angeben, also Rechnung inkl Mwst. oder verstehe ich das falsch.

        Kommentar


          #5
          AW: Erhaltungsaufwendung Mehrwertssteuer gleich Umsatzsteuer

          Nein, das verstehst Du richtig.

          Kommentar


            #6
            AW: Erhaltungsaufwendung Mehrwertssteuer gleich Umsatzsteuer

            Hallo,

            die 15% beziehen sich auf anschaffungsnahen Herstellungskosten. Diese werden ohne Umsatzsteuer betrachtet. Liegen die Aufwendungen unter 15%, werden diese mit Umsatzsteuer in die Anlage V+V eingetragen.
            Wollen sie in Zukunft noch weitere Sachen im Haus machen, sollten Sie über eine steuerrechtliche Beratung nachdenken.

            Tschüss

            adamk.

            Kommentar


              #7
              AW: Erhaltungsaufwendung Mehrwertssteuer gleich Umsatzsteuer

              Mal mit Zahlen gerechnet
              z.B:
              Gebäudewert (ohne Grundstück) 100000
              15% davon 15000
              a) Fenster ohne Mwst. 14000
              b) Fenster mit Mwst. 16000
              Also liege ich im Beispiel hier bei a) unter den 15% als Berechnungsgrundlage für den Erhaltungsaufwand.
              In der Steuererklärung gebe ich aber die unter b) stehenden 16000 inkl Mwst. an.

              Werde noch einen Steuerberater zu rate ziehen,
              möchte nur wissen ob meine Gedanken richtig sind.

              Kommentar


                #8
                AW: Erhaltungsaufwendung Mehrwertssteuer gleich Umsatzsteuer

                Hallo,

                Sie haben es verstanden. Ihre Gedanken sind richtig. Damit sich der Gang zum Steuerberater lohnt, hier noch zwei Sachen.

                1. Zeigen Sie dem Steuerberater die Berechnung für die Anschaffungskosten des Gebäudes.

                2. Überlegen Sie, was Sie noch im Haus machen wollen. Was wird das Kosten? Was muss man das steuerlich beachten.

                Tschüss

                adamk.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Erhaltungsaufwendung Mehrwertssteuer gleich Umsatzsteuer

                  Ok, vielen Dank für die Hilfe

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X