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Geschäftsverkauf EÜR vs Aufgabelbilanz
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AW: Geschäftsverkauf EÜR vs Aufgabebilanz
Zitat von SKS80 Beitrag anzeigenDa ich das Geschäft unter schwierigen Bedingungen abgegeben habe, und nun auch finanziell nicht wieder "auf den Beinen" bin, möchte ich den Steuerberater unbedingt vermeiden, da ich die 500 EUR oder mehr bestimmt nicht aufbringe!
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Hagen-Gronert
AW: Geschäftsverkauf EÜR vs Aufgabebilanz
Zitat von SKS80 Beitrag anzeigenHallo Zusammen,
ich habe ein riesen Problem! Ich habe im August 2012 meinen An.-und Verkauf aufgegeben und zum "symbolischen" Verkaufspreis von einem EUR übergeben.
Seit dem habe ich zugegebener Weise mich nicht mehr so recht gekümmert. Nun hat das Finanzamt eine Umsatzsteuererklärung angefordert. Bisher habe ich den Gewinn immer anhand einer Gewinnermittlung / EÜR ermittelt, und das auch für 2012 getan. Daraus ergibt sich ein ordentlicher Verlust für 2012.
Nun habe ich Festgestellt, dass ich wahrscheinlich eine Aufgabebilanz erstellen muss, und die Art der Gewinnermittlung wechseln muss (EÜR => Bilanz). Daraus entsteht nun mein Drama:
- Was muss in die Abschlussbilanz?
- bis zu welchem Zeitpunkt muss ich die EÜR führen?
- Wie errechnet sich der Übergangsgewinn, wozu ist die Ermittlung gut, und wie fließt er in die Abschlussbilanz ein?
- Wie und wo erfasse ich gezahlte Rechnungen, die nach der Geschäftsaufgabe angefallen sind?
- Wie und wo verbuche ich die Barkassenentnahme des letzten Tages (Privatentnahme?)
Ergänzender Hinweis (bin mir nicht Sicher ob es eine Rolle spielt): Der umsatzsteuerpflichtige Umsatz wurde nach der Differenzbesteuerung ermittelt.
Da ich das Geschäft unter schwierigen Bedingungen abgegeben habe, und nun auch finanziell nicht wieder "auf den Beinen" bin, möchte ich den Steuerberater unbedingt vermeiden, da ich die 500 EUR oder mehr bestimmt nicht aufbringe!
Please HELP!
Hallo SKS80,
bitte bei GOOGLE eingeben und lesen:
Betriebsaufgabe im Steuerlexikon - Smartsteuer
gez. Hagen - Gronert
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