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Rückererstattung der Vorsteuer

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    Rückererstattung der Vorsteuer

    Halllo,

    ich hab mich erst vor kurzem selbstständig gemacht und am 08.11.2013 meine monatliche Vorsteuer-Anmeldung per ELSTER abgegeben . Meine Frage diesbezüglich wäre:
    1. Da ich eine Rückerstattung erwarte , da in den ersten zwei Monaten nur Ausgaben hatte, Büromöbel, Büroeinrichrung usw. Wie schnell erstattet mir das Finanzamt diesen Betrag?

    2. Bekomme ich vor der Erstattung irgendeinen Bescheid vom Finanzamt oder ist dies bei der monatlichen Vorsteuer nicht üblich??

    Wäre echt nett, wenn mir jemand ne Antwort geben könnte :-D

    Viele Grüße
    Sonja
    Zuletzt geändert von Sonja1612c; 12.11.2013, 18:50.

    #2
    AW: Rückererstattung der Vorsteuer

    1. Das kann dir wohl nur dein FA sagen. Es könnte theoretisch sein, dass die USt-VA-Stelle in deinem FA Rechnungen von dir anfordert. Normalerweiße dauert das ganze vielleicht 5-10 Tagen? Würde ich schätzen.

    2. bei einer USt-Voranmeldung kommt KEIN Steuerbescheid. Die Steuer musst du selbständig berechnen und abführen. Ein Steuerbescheid würde nur dann kommen, wenn das FA von deiner Berechnung abweicht.
    Mfg

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      #3
      AW: Rückererstattung der Vorsteuer

      Elster-Tester hat alles richtig erklärt. Vielleicht weil es sich um eine V o r anmeldung handelt, wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung oft fälschlicherweise als _Vorsteuererklärung_ bezeichnet. Natürlich muss man nicht nur die Vorsteuern vollständig erklären, sondern auch die Umsätze.

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        #4
        AW: Rückererstattung der Vorsteuer

        Vielen Dank für die schnelle Antwort ... :-D ... Aber ich hatte leider in den ersten zwei Monaten nur Ausgaben , erst diesen Monat hab ich Einnahmen erzielt ... :-D ... Ich dachte eigentlich, daß dies viel schneller geht, da das Finanzamt ja bei einer Zahlung meinerseits mir ne Frist von nur 3 Tagen gibt ... :-/

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          #5
          AW: Rückererstattung der Vorsteuer

          Dann stell dir mal vor, du hättest Vorsteuern von 500 Euro, trägst aber 5000 oder 500000 ein. Stell dir dann mal vor, die vom Amt würden die 500000 einfach so erstatten. Und dann stell dir mal vor wie lange das dauert, bis sich sowas rumspricht...

          Im Ernst:
          Das ist sehr SEHR individuell. Wenn du dir einen Überschuss berechnest, weil du nur VorSt hast, dann ist deine Anmeldung formal erst einmal ein ANTRAG auf Steuerfestsetzung. Und über den entscheidet das Amt. Steht alles in § 168 der Abgabenordnung. Und der ist sogar in halbwegs normalem Deutsch geschrieben. Dort steht auch, dass die Zustimmung, die das Amt dann vielleicht gewährt, "keiner Form" bedarf. Mit anderen Worten: Wenn du keine Rückstände hast, kommt das Geld auf Konto, aber keine schriftliche Nachricht.

          Und jetzt das "Totschlagargument": Die Frage hat nichts mit Elster zu tun und gehört deshalb EIGENTLICH nicht in dieses Forum (duck und weg).
          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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            #6
            AW: Rückererstattung der Vorsteuer

            ähm ... übertreibst du nicht ein wenig mit den 500.000 euro??? ... Hahahahahahahaa ... Also ich hab hier ne ernste frage gestellt und wollte eigentlich ne ernste antwort haben ... :-d ....

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              #7
              AW: Rückererstattung der Vorsteuer

              Die Antwort ist sowas von Ernst gemeint.

              Ich will dir nur erklären, warum so eine Erstattung kein Selbstläufer sein kann. Das liegt im System. Wenn du einen Überschuss von ein paar Euro hast, dann ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass das Amt dafür Belege sehen will. Aber je neuer das Unternehmen und je höher der Überschuss, desto wahrscheinlich ist eine Überprüfung (jetzt mal ganz vereinfacht ausgedrückt). Und diese Vorgehensweise ist auch gut so.

              Ich habe deine Frage durchaus ernst genommen. Ich wollte durch die Steigerung nur eines deutlich machen: Es ist immer abhängig von den Einzelumständen. Wenn das Amt NICHT prüft merkst du es daran, dass das Geld auf dem Konto ist. Wenn du nach zwei Wochen kein Geld / Schreiben hast, würde ich mich mal beim Amt melden.

              Dennoch, und das muss ich leider so schreiben, hat deine Frage nichts mit Elster zu tun. Von daher bist du genau genommen im falschen Forum. Wobei, eine bessere Antwort findest du auch in keinem anderen Forum Dieses Forum ist für die Anwender von Elster-Produkten gedacht, nicht für steuerliche Einzelfragen.
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