Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

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  • TomTailor
    Neuer Benutzer
    • 29.11.2013
    • 2

    #1

    Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

    Hallo,

    ich habe meinen Wohnsitz seit 1 Jahr nicht mehr da wo mein (Einzel)Unternehmen ist, sondern ca. 75 km davon entfernt.

    Jetzt wurde meine Einkommensteuer für 2012 gemacht und sehe da Beiträge (Gebühren) für "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung 2012".

    Meine Steuerberaterin sagte mir, da ich jetzt woanders wohne, wären 2 Finanzämter für mich nun verantwortlich!

    Aber ich werde doch als Einzelunternehmen am Ort des Gewerbes besteuert oder etwa nicht?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

    Umsatzsteuer und Gewerbesteuer am Ort des Gewerbes, Einkommensteuer am Wohnort. Liegen diese beiden Orte in zwei verschiedenen FA-Bezirken, ist die gesonderte Feststellung erfoderlich. Diese soll bewirken, dass der Gewinn vom ortsansässigen FA festgestellt wird und nicht vom ggf. weit entfernten Wohnsitz-FA, das die Verhältnisse nicht kennt. Nur dort wo sich in einer Stadt mehrere FÄ befinden, ist diese Feststellung entbehrlich. Dann sind tatsächlich alle Steuerarten, auch die persönliche Einkommensteuer, im FA des Gewerbes.

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    • TomTailor
      Neuer Benutzer
      • 29.11.2013
      • 2

      #3
      AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

      Ok vielen Dank für die rasche Antwort!!

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7877

        #4
        AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

        Komisch ist allerdings, dass Du von einer Erklärung zur gesonderten UND EINHEITLICHEN Feststellung 2012 sprichst. Kloebi bezog sich auf die gesonderte Feststellung, was auch zu Deinen Angaben passt. Die gesonderte UND EINHEITLICHE Feststellung sind Fälle, in denen MEHRERE Personen an Etwas beteiligt sind egal ob am Wohnort oder woanders und bei denen daher zur Vereinfachung die Einkünfte FÜR ALLE Beteiligten zusammen ermittelt und auf die Beteiligten aufgeteilt wird. Das sind in der Regel Fälle einer GbR, OHG, KG, atypische stille Gesellschaften oder Grundstücksgemeinschaften und noch ein paar andere exotische Varianten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Sie
          Neuer Benutzer
          • 04.12.2013
          • 3

          #5
          AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung

          @Picard777
          Du hast recht, nur die Gebührenposition für diesen Posten auf der StBeraterRechnung ist nunmal dieselbe wie bei G+E.

          Kommentar

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