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Elterngeld

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    Elterngeld

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Mein Mann hat für 2011 Ende November bis Ende Dezember Elterngeld beantragt. Nun hab ich es bei der Steuererklärung 2011 mit angegeben. Das Finanzamt sagt das wäre Falsch weil wir es ja erst im Februar 2012 erhalten haben müßte es bei der Lohnsteuer 2012 mit rein. Dadurch entstehen mit Nachzahlungen in höhe von über 400 € die ich nicht gehabt hätte wenn ich das Geld dann bekommen hätte wo es mir zugestanden hat. Ist das alles so richtig?

    Grüße

    #2
    AW: Elterngeld

    ja, entscheidend ist das Zuflussjahr, § 11 Einkommensteuergesetz.

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      #3
      AW: Elterngeld

      Ja aber das ist ja mal voll SCHEI.... Weil wenn die schneller mit der Bearbeitung gewesen wären und ich mein Geld pünktlich bekommen hätte wann es mir zu steht dann wär das nicht passiert. So standen wir nen Monat ohne Geld da und jetzt müssen wir auch noch nachzahlen.

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        #4
        AW: Elterngeld

        Das ist zwar für euch wirklich SCH..., aber leider sieht hier das Steuerrecht keine Ausnahmen vor.
        UserElster

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          #5
          AW: Elterngeld

          fraglich ist auch, ob die Auswirkung 2011 so gewaltig anders gewesen wäre. Oft ist auch nicht die Bearbeitungszeit, sondern der Zeitpunkt der Beantragung entscheidend.

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            #6
            AW: Elterngeld

            Da mit Inanspruchnahme der Elternzeit für 2 Monate in 2011 bestimmt kein Lohn gezahlt wurde, in 2012 aber sicher das ganze Jahr Lohnzahlungen erfolgt sind, wird sich sicher durch die Progressionseinnahmen eine "unschöne" Auswirkung ergeben :-(
            Zuletzt geändert von UserElster; 10.12.2013, 16:52. Grund: Ergänzung
            UserElster

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