Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen

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  • hotte.k
    Neuer Benutzer
    • 08.12.2013
    • 1

    #1

    Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen

    Ich bin Beamtenpensionär mit Beihilfeanspruch, meine Ehefrau hat keinen eigenen Beihilfeanspruch. Sie ist Rentnerin (Rente ca. 480,- €), es wird kein Krankenkassenbeitrag von der Rente abgezogen. Sie ist bei meiner Krankenkasse mitversichert. Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen (Basis-Private Kranken- u Pflegeversicherung) wurde bei mir mit 1.900 € ( Das ist OK) und bei meiner Ehefrau neuerdings nur mit 1.900 € in dem Steuerbescheid 2012 angesetzt, weil ein eigener Beihilfeanspruch bestand. (So das Finanzamt!) Das aber nicht stimmt, ich wiederhole nochmals: meine Ehefrau hat keinen eigenen Beihilfeanspruch. Ich bin nun der Auffassung, dass meiner Frau der Höchstbetrag von 2.800,- € zusteht. In der Anlage Vorsorgeaufwand sind bei der Ziffer 11 die Punkte 307 mit 1=Ja und 407 mit 2=Nein beantwortet worden. Was ist richtig, wer kann mir bitte helfen?
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,

    deine Frau ist bei dir mitversichert, deshalb hat sie auch einen Beihilfeanspruch durch die Mitversicherung. Also 2x -ja-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7877

      #3
      AW: Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen

      Deine Frau hat sicherlich als Nichtbeamtin keinen eigenen Beihilfeanspruch, aber DU hast einen Beihilfeanspruch auch für deren Krankheitskosten.

      Die Finanzämter sind bisher von einem Höchstbetrag von 2.800 € ausgegangen wegen des fehlenden EIGENEN Beihilfeanspruchs der werten Gattin, haben sich aber vom Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23.01.2013 (Az. X R 43/09) eines besseren belehren lassen müssen und wenden das nun daher auch so an (BMF-Schreiben vom 19.08.2013, Rz. 101).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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