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Vorsorgeaufwendungen

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    Vorsorgeaufwendungen

    Hallo,

    ich habe eine allgemeine Frage vom Ansatz von Versicherungen.

    Folgender Fall:
    Ich habe eine Rechnung für meine Haftplichtversicherung für die Zeit vom 01.10.13 bis 01.10.14 erhalten mit Rechnungsdatum 24.08.13.

    Kann bzw. muss ich den kompletten Beitrag bei meiner Steuererklärung für 2013 berücksichtigen oder kann ich den Betrag auch gem. den Monaten auf 2013 und 2014 aufteilen?

    Gruß,
    jm1805

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen

    Vorsorgeaufwendungen sind vollständig in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie auch tatsächlich geleistet/gezahlt wurden. Also Gesamtbetrag in 2013 geltend machen.

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