Im Rahmen meiner EÜR gebe ich quartalsweise USt-Voranmeldungen ab. Die letzte für 2013 wird jetzt zum 10. Januar 2014 fällig.
Vorsteuer und MwSt für das letzte Quartal buche ich im alten Jahr. Gilt das auch für die Erstattung bzw. Nachzahlung aufgrund der Voranmeldung, obwohl das wahrscheinlich erst gegen Mitte Januar des neuen Jahres erfolgt?
Vorsteuer und MwSt für das letzte Quartal buche ich im alten Jahr. Gilt das auch für die Erstattung bzw. Nachzahlung aufgrund der Voranmeldung, obwohl das wahrscheinlich erst gegen Mitte Januar des neuen Jahres erfolgt?
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