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Steuerschätzung und Aussetzung der Vollziehung

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    Steuerschätzung und Aussetzung der Vollziehung

    Hallo,

    ich bräuchte mal eine Hilfestellung. Wir wurden geschätzt, weil die Steuererklärung bis zum zur Festsetzung nicht abgegeben wurde - okay, eigene Schuld. Das FA möchte einen ziemlich hohen Betrag von uns haben. Unter anderem wurde mein Kranken- und Arbeitslosengeld zugrunde gelegt, obwohl dieses im Rahmen der Erstattung durch die Deutsche Rentenversicherung (wg. EM-Rente) zurückgezahlt wurde. Allerdings ist das wahrscheinlich erst 2013 passiert. Aber auch diese EM-Rente habe ich zum ersten Mal zum 31.01.2013 bekommen. In der Schätzung wird aber das Krankengeld, das Arbeitslosengeld und die Rente zugrunde gelegt. Das ist ja schon einmal nicht richtig. Logischerweise wurden auch sämtliche Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen nicht berücksichtigt (geht ja auch nicht, da das FA nicht weiß, was da angefallen ist). Jedenfalls ist die Steuererklärung jetzt fertig und Elster sagt, dass ich nur noch 30 % von dem nachzahlen muss, was das FA ursprünglich geschätzt hat. Damit bin ich ja auch zufrieden. Die Sachbearbeiterin meinte, dass ich auf jeden Fall Einspruch einlegen soll und auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen muss, was ich getan habe. Jetzt kommt aber ein Schreiben des FA, in dem steht, dass dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht stattgegeben werden kann, weil angeblich nicht begründet wurde, in welchem Umfang der Bescheid in tatsächlicher und rechtlicher Sicht fehlerhaft ist. Ich hätte aber die MÖglichkeit, die Aussetzung der Vollziehung erneut zu beantragen.

    Meine Frage wäre nun, was denn Gründe sind bzw. wie formuliere ich so etwas? Ich habe ganz normal Einspruch eingelegt und um Aussetzung der Vollziehung gebeten, weil die Schätzung fehlerhaft ist, schon alleine aus dem Grund, weil mir Einkommen angerechnet werden, die ich nicht hatte (Rente). Scheinbar reicht das nicht aus.

    Ich würde mich echt freuen, wenn jemand etwas dazu schreiben kann, denn ich bin da nicht so fit.

    Danke Euch.

    LG
    Gaby

    #2
    AW: Steuerschätzung und Aussetzung der Vollziehung

    Es ist ganz einfach. Die AdV wurde abgelehnt, da die Erklärung noch nicht dem FA vorliegt. Diese ist die Begründung für den Einspruch. Schicken sie die Erklärung ab und beantragen erneut AdV.

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      #3
      Steuerschätzung

      Ich hatte angekündigt, dass ich die Steuererklärung umgehend einreichen werde (sie ist gerade fertig).Scheinbar hat das wohl nicht gereicht.

      Vielen Dank für die Hilfe und schöne Weihnachten.

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        #4
        AW: Steuerschätzung

        Zitat von aidafan301286 Beitrag anzeigen
        Ich hatte angekündigt ... Scheinbar hat das wohl nicht gereicht.
        Nein, Ankündigungen reichen vielleicht bis zum Abgabetermin, dann gibt's auch (meistens ) Fristverlängerung

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          #5
          AW: Steuerschätzung und Aussetzung der Vollziehung

          Naja, angekündigt wohl, aber eine Schätzung riskiert. Wenn Dein FA nun sauer ist, solltest Du die Erklärung schnellstens abschicken, um überhaupt eventuell AdV zu bekommen. Das alles hat aber mit ELSTER wirklich nichts zu tun.
          Gruss (S)stiller
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