Hallo,
ich bräuchte mal eine Hilfestellung. Wir wurden geschätzt, weil die Steuererklärung bis zum zur Festsetzung nicht abgegeben wurde - okay, eigene Schuld. Das FA möchte einen ziemlich hohen Betrag von uns haben. Unter anderem wurde mein Kranken- und Arbeitslosengeld zugrunde gelegt, obwohl dieses im Rahmen der Erstattung durch die Deutsche Rentenversicherung (wg. EM-Rente) zurückgezahlt wurde. Allerdings ist das wahrscheinlich erst 2013 passiert. Aber auch diese EM-Rente habe ich zum ersten Mal zum 31.01.2013 bekommen. In der Schätzung wird aber das Krankengeld, das Arbeitslosengeld und die Rente zugrunde gelegt. Das ist ja schon einmal nicht richtig. Logischerweise wurden auch sämtliche Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen nicht berücksichtigt (geht ja auch nicht, da das FA nicht weiß, was da angefallen ist). Jedenfalls ist die Steuererklärung jetzt fertig und Elster sagt, dass ich nur noch 30 % von dem nachzahlen muss, was das FA ursprünglich geschätzt hat. Damit bin ich ja auch zufrieden. Die Sachbearbeiterin meinte, dass ich auf jeden Fall Einspruch einlegen soll und auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen muss, was ich getan habe. Jetzt kommt aber ein Schreiben des FA, in dem steht, dass dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht stattgegeben werden kann, weil angeblich nicht begründet wurde, in welchem Umfang der Bescheid in tatsächlicher und rechtlicher Sicht fehlerhaft ist. Ich hätte aber die MÖglichkeit, die Aussetzung der Vollziehung erneut zu beantragen.
Meine Frage wäre nun, was denn Gründe sind bzw. wie formuliere ich so etwas? Ich habe ganz normal Einspruch eingelegt und um Aussetzung der Vollziehung gebeten, weil die Schätzung fehlerhaft ist, schon alleine aus dem Grund, weil mir Einkommen angerechnet werden, die ich nicht hatte (Rente). Scheinbar reicht das nicht aus.
Ich würde mich echt freuen, wenn jemand etwas dazu schreiben kann, denn ich bin da nicht so fit.
Danke Euch.
LG
Gaby
ich bräuchte mal eine Hilfestellung. Wir wurden geschätzt, weil die Steuererklärung bis zum zur Festsetzung nicht abgegeben wurde - okay, eigene Schuld. Das FA möchte einen ziemlich hohen Betrag von uns haben. Unter anderem wurde mein Kranken- und Arbeitslosengeld zugrunde gelegt, obwohl dieses im Rahmen der Erstattung durch die Deutsche Rentenversicherung (wg. EM-Rente) zurückgezahlt wurde. Allerdings ist das wahrscheinlich erst 2013 passiert. Aber auch diese EM-Rente habe ich zum ersten Mal zum 31.01.2013 bekommen. In der Schätzung wird aber das Krankengeld, das Arbeitslosengeld und die Rente zugrunde gelegt. Das ist ja schon einmal nicht richtig. Logischerweise wurden auch sämtliche Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen nicht berücksichtigt (geht ja auch nicht, da das FA nicht weiß, was da angefallen ist). Jedenfalls ist die Steuererklärung jetzt fertig und Elster sagt, dass ich nur noch 30 % von dem nachzahlen muss, was das FA ursprünglich geschätzt hat. Damit bin ich ja auch zufrieden. Die Sachbearbeiterin meinte, dass ich auf jeden Fall Einspruch einlegen soll und auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen muss, was ich getan habe. Jetzt kommt aber ein Schreiben des FA, in dem steht, dass dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht stattgegeben werden kann, weil angeblich nicht begründet wurde, in welchem Umfang der Bescheid in tatsächlicher und rechtlicher Sicht fehlerhaft ist. Ich hätte aber die MÖglichkeit, die Aussetzung der Vollziehung erneut zu beantragen.
Meine Frage wäre nun, was denn Gründe sind bzw. wie formuliere ich so etwas? Ich habe ganz normal Einspruch eingelegt und um Aussetzung der Vollziehung gebeten, weil die Schätzung fehlerhaft ist, schon alleine aus dem Grund, weil mir Einkommen angerechnet werden, die ich nicht hatte (Rente). Scheinbar reicht das nicht aus.
Ich würde mich echt freuen, wenn jemand etwas dazu schreiben kann, denn ich bin da nicht so fit.
Danke Euch.
LG
Gaby
Kommentar