Hallo liebe Steuer-Profis,
da das Jahr 2013 sich dem Ende zuneigt, mache ich mich mal an meine Steuererklärung.
Mit diesem Urteil (FG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.6.2012, 1 V 30/1) wurde entschieden, dass die fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb mit den tatsächlich angefallenen Kosten, also als Reisekosten, angesetzt werden dürfen.
Zieht das automatisch den Verpflegungspauschale mit sich, so dass ich die auch noch ansetzen kann?
Danke im voraus!
da das Jahr 2013 sich dem Ende zuneigt, mache ich mich mal an meine Steuererklärung.
Mit diesem Urteil (FG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.6.2012, 1 V 30/1) wurde entschieden, dass die fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb mit den tatsächlich angefallenen Kosten, also als Reisekosten, angesetzt werden dürfen.
Zieht das automatisch den Verpflegungspauschale mit sich, so dass ich die auch noch ansetzen kann?
Danke im voraus!