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Wann muss ich die Vorsteuer beim FA geltend machen ?

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    Wann muss ich die Vorsteuer beim FA geltend machen ?

    Hallo. Ich habe seit 01.01.2011 ein Kleingewerbe als Nebenerwerb. Folgende Umsätze hatte ich in den folgenden Jahren:

    2011 = 4.500€ mit Kleinunternehmerregelung
    2012 = 7.500€ mit Kleinunternehmerregelung
    2013 = 40.000€ mit Kleinunternehmerregelung
    2014 = voraussichtlich wieder unter 17.500€

    2014 muss ich ja nun die Mwst. ausweisen, da ich über die 17.500€ Grenze gekommen bin.

    Nun bin ich mir nicht sicher, wann ich die Vorsteuer an das FA abführen muss. Bis zum 10. des laufenden Monats, oder reicht es auch nur einmal am Jahresende ?

    Muss ich das FA vorher informieren das ich die Vorsteuer geltend mache, oder kann ich einfach das Formular ausfüllen und abschicken ?

    Ich hoffe jemand weiß Rat. Vielen Dank im Voraus ...

    #2
    AW: Wann muss ich die Vorsteuer beim FA geltend machen ?

    Hallo Hussiqvar,

    grundsätzlich ist der Voranmeldezeitraum das Vierteljahr, bei Neugründern zwingend die ersten zwei Jahre monatlich.
    Du kannst also bis zum 10.04. das erste Quartal einreichen, wenn du im voraus eine Dauerfristverlängerung beantragst verschiebt sich der Abgabezeitpunkt auf den 10.05. für das erste Quartal.

    Wenn du wirklich denkst, dass du 2014 die 17.500 Euro nicht überschreitest, stecken, da ja immerhin knapp 2800 Euro Umsatzsteuer zu 19 Prozent drin, je nachdem wieviel Vorsteuer du geltend machen kannst, würde ich vielleicht nicht jährlich wählen.
    Also eigentlich kannst du einfach die erste Voranmeldung einfach losschicken, natürlich kannst du auch dein Finanzamt im voraus kontaktieren wegen s.o. Dauerfristverlängerung.

    Tschüß

    Tschüß

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      #3
      AW: Wann muss ich die Vorsteuer beim FA geltend machen ?

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

      Grundsätzlich ist der Voranmeldezeitraum das Vierteljahr, bei Neugründern zwingend die ersten zwei Jahre monatlich.

      Du kannst also bis zum 10.04. das erste Quartal einreichen.
      Also kommt bei mir die Regelung mit der 7.500€ Grenze (wenn man im Vorjahr zwischen 1.000€ & 7.500€ Umsatzsteuer gezahlt hat kann man ja wählen zwischen monatlicher oder quartalsweiser Zahlung) nicht in Frage, da ich im letzten Jahr (2013) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen habe ? Das mit der Neugründerregelung trifft für mich ja auch nicht zu.

      Gruß Martin ...

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        #4
        AW: Wann muss ich die Vorsteuer beim FA geltend machen ?

        holzgoe hats eigentlich genau richtig erklärt. Monatlich kommt dabei nicht in Frage. Du könntest auch die Befreiung von der Abgabe der Voranmeldung beantragen, dann müsstest Du die Steuer mit der Jahreserklärung 2014 bezahlen. Das Finanzamt muss aber da nicht mitspielen, denn, wie holzgoe schon gesagt hat: grundsätzlich ist der Voranmeldezeitraum das Vierteljahr.

        Achte darauf dass Du die Begriffe nicht durcheinanderbringst. Z. B. Umsatzsteuer und Vorsteuer.

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          #5
          AW: Wann muss ich die Vorsteuer beim FA geltend machen ?

          Der beste Weg: Ein Steuerberater.
          Du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen, und auch keine Vorsteuer ziehen denn Du bist/warst Kleinunternehmer!
          Nehme Kontakt zu Deinem Finanzamt (FA) auf!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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