Hallo. Ich habe seit 01.01.2011 ein Kleingewerbe als Nebenerwerb. Folgende Umsätze hatte ich in den folgenden Jahren:
2011 = 4.500€ mit Kleinunternehmerregelung
2012 = 7.500€ mit Kleinunternehmerregelung
2013 = 40.000€ mit Kleinunternehmerregelung
2014 = voraussichtlich wieder unter 17.500€
2014 muss ich ja nun die Mwst. ausweisen, da ich über die 17.500€ Grenze gekommen bin.
Nun bin ich mir nicht sicher, wann ich die Vorsteuer an das FA abführen muss. Bis zum 10. des laufenden Monats, oder reicht es auch nur einmal am Jahresende ?
Muss ich das FA vorher informieren das ich die Vorsteuer geltend mache, oder kann ich einfach das Formular ausfüllen und abschicken ?
Ich hoffe jemand weiß Rat. Vielen Dank im Voraus ...
2011 = 4.500€ mit Kleinunternehmerregelung
2012 = 7.500€ mit Kleinunternehmerregelung
2013 = 40.000€ mit Kleinunternehmerregelung
2014 = voraussichtlich wieder unter 17.500€
2014 muss ich ja nun die Mwst. ausweisen, da ich über die 17.500€ Grenze gekommen bin.
Nun bin ich mir nicht sicher, wann ich die Vorsteuer an das FA abführen muss. Bis zum 10. des laufenden Monats, oder reicht es auch nur einmal am Jahresende ?
Muss ich das FA vorher informieren das ich die Vorsteuer geltend mache, oder kann ich einfach das Formular ausfüllen und abschicken ?
Ich hoffe jemand weiß Rat. Vielen Dank im Voraus ...
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