Werbungskosten

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  • henni13
    Neuer Benutzer
    • 30.12.2013
    • 2

    #1

    Werbungskosten

    Hallo an alle im Forum
    Meine Frage wie es sich mit den Werbungskosten bei der Steuerrückerstattung verhält.
    Ich habe die Steuerklasse 3 und bin Alleinverdiener
    Kann aber die Pauschale der Werbungskosten voll ausnutzen
    Täglicher Arbeitsweg einfache Entfernung 90 Km
    Habe letztes Jahr aber nur die einbehaltende Lohnsteuer erstattet bekommen die aber sehr viel geringer ist als die Werbungskosten daher das Große??

    Mfg.
  • neysee
    Neuer Benutzer
    • 27.05.2007
    • 2640

    #2
    AW: Werbungskosten

    Großes???

    Werbungskostenpauschale voll ausgenutzt.

    Heißt Werbungskosten jenseits der Werbungskostenpauschale.

    Die senken das zu versteuernde Einkommen.

    Im Extremfall ist die Einkommensteuer Null, die abgeführte Lohnsteuer gibt es zurück.

    Und nun?

    Kommentar

    • henni13
      Neuer Benutzer
      • 30.12.2013
      • 2

      #3
      AW: Werbungskosten

      Also kann ich mir das Werbungskosten geltend machen auch sparen

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        AW: Werbungskosten

        Hallo,

        kann sein, ist aber normalerweise nicht so.
        Die Pauschale beträgt 1000 €. d.h. dein zu versteuerndes Einkommen vermindert sich um 1000 €.
        Bei dir: z.Bsp.:90km x 220 Tage x 0,3 € = 5940 €,
        d.h.
        dein zu versteuernde Einkommen vermindert sich um 5940 €.
        Steuern mußt du beim Splitting ab 16008 € bezahlen. Erreichst du diesen Betrag schon ohne deine km-Pauschale (d.h. du gibst keine Fahrtkosten an),
        kannst du dir die Angaben sparen.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • stiller
          Neuer Benutzer
          • 18.07.2008
          • 6439

          #5
          AW: Werbungskosten

          Hallo an,
          Allgemein und Projekt,
          das kann man auch schön rechnen, mit bestimmter Software.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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