Hallo, kann der Freibetrag von 0, 5 auf 1 angefordert werden, wenn der leibliche Vater nie Unterhalt gezahlt hat und nie eine Steuererklärung gemacht hat und machen wird, da Hartzempfänger? Wenn ja, kann eine Nachzahlung gefordert werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Kinderfreibetrag
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Gast
AW: Kinderfreibetrag
Wenn ein leiblicher Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt kann der andere Elternteil den Kinderfreibetrag in voller Höhe beanspruchen. Dies kann im Rahmen von Steuererklärungen geschehen, die innerhalb der Verjährungsfrist abgegeben werden. Die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrage in voller Höhe hängt nicht davon ab, ob der Elternteil, der seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt, eine Steuererklärung gemacht hat oder machen wird.
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AW: Kinderfreibetrag
Alles richtig, führt aber ggf. etwas in die Irre:
Rechtslage ab 2012 nach § 32 Abs. 6 EStG: ... auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil, seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Eine Übertragung nach Satz 6 scheidet für Zeiträume aus, in denen Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden.
Rechtslage bis 2011: Wer keine UnterhaltsPFLICHT hatte, weil er mangels Einkommen nicht unterhaltspflichtig war, kann diese Pflicht somit auch nicht verletzten mit der "witzigen" Folge, dass ihm der halbe Freibetrag zusteht und NICHT übertragen werden kann. Lediglich der Ausbildungs- und Betreuungsfreibetrag bei MINDERJÄHRIGEN Kindern kann unter bestimmten Voraussetzungen, die sich aus der Anlage Kind ergeben, da sie dort abgefragt werden, übertragen werden.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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