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Umsatzsteuerjahreserklärung - Hilfe

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    Umsatzsteuerjahreserklärung - Hilfe

    Hallo,
    ich hoffe, dass mir jemand hier weiterhelfen kann.
    Habe im Mai ein Gewerbe angemeldet, weil ich eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage einbauen lassen wollte, die Strom in Netzt einspeist.

    Vor dem Einbau war eine Rechnung zu zahlen (26000 Euro) für die ich 4000 Euro vom Finanzamt als Umsatzsteuer zurückerhalten habe. Das Gewerbe musste ich bereits im Oktober wieder aufgeben, da die Firma, die die Heizungsanlage bauen wollte, Insolvenz angemeldet hat.
    Nun habe ich die 4000 Euro erhalten. Wo muss ich denn diese in der Steuererklätung eintragen? Un was passiert mit dem restlichen Verlust? Kann man den auch irgendwo geltend machen?

    Ich will jezt nicht noch jede Menge Geld für einen Steuerberater ausgeben. Habe die Umsatzsteuervoranmeldungen immer mit WISO gemacht.

    Vielleicht hat ja jemand eine Idee?

    LG Angelika

    #2
    AW: Umsatzsteuerjahreserklärung - Hilfe

    Vorsteuern gehören in Zeile 62 der Erklärung. Die Summe Deiner Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Zeile 108.

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      #3
      AW: Umsatzsteuerjahreserklärung - Hilfe

      Wenn ich da noch einmal den gleichen Betrag eingebe, wird mir in der Berechnung mitgeteilt, dass ich noch 8000 Euro vom Finnzamt bekommen soll. Aber das stimmt ja nicht, ich habe die Vorsteuer ja schon erhalten und daher auch keine Ansprüche mehr. Muss da irgendwo ein Minus davor?

      Danke.
      Geli

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        #4
        AW: Umsatzsteuerjahreserklärung - Hilfe

        Hallo,

        die vom FA erstattete Vorsteuer ist eine Betriebseinnahme und gehört in Anlage Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) Zeile 15

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Umsatzsteuerjahreserklärung - Hilfe

          Zitat von Reiselustig Beitrag anzeigen
          Wenn ich da noch einmal den gleichen Betrag eingebe, wird mir in der Berechnung mitgeteilt, dass ich noch 8000 Euro vom Finnzamt bekommen soll
          Wie gesagt, die Zeile 108 muss natürlich auch ausgefüllt werden.

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            #6
            AW: Umsatzsteuerjahreserklärung - Hilfe

            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
            Hallo,

            die vom FA erstattete Vorsteuer ist eine Betriebseinnahme und gehört in Anlage Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) Zeile 15

            Gruß FIGUL
            Heißt dass, dass ich auch noch eine EÜR machen muss?? Zusätzlich zur Umsatzsteuererklärung? Wie gesagt, außer, dass ich was bezahlt und keine Leistung wegen Insolvenz erhalten habe und die 4000 Euro (Umsatzsteuer) vom Finanzamt zurückbekommen habe, ist nichts passiert. Keine weiteren Einnahmen oder Ausgaben.
            Kann ich denn die 4000 Euro nicht irgendwo in der Umsatzsteuererklärung als Einnahme verbuchen?

            Oh, Mann - nur Ärger mit dem Mist. Haufen Geld in Sand gesetzt und nun bin ich offensichtlich noch zu blöd die Jahreserklärung zu machen.
            Beim Finanzamt habe ich das "Gewerbe" schon im Oktober mit der Insolvenz wieder abgemeldet.

            LG Geli, die Verzweifelte

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              #7
              AW: Umsatzsteuerjahreserklärung - Hilfe

              Zitat von Reiselustig Beitrag anzeigen
              Heißt dass, dass ich auch noch eine EÜR machen muss??
              Genau. Du musst ja Deinen Gewinn - auch wenn er negativ ist - ermitteln.



              Zitat von Reiselustig Beitrag anzeigen
              Kann ich denn die 4000 Euro nicht irgendwo in der Umsatzsteuererklärung als Einnahme verbuchen?
              Nein, in die Umsatzsteuererklärung gehören Umsätze und Vorsteuern. Einnahmen und Ausgaben betreffen die Einkommensteuer.

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                #8
                AW: Umsatzsteuerjahreserklärung - Hilfe

                Alles klar. Dann muss es halt so sein. Vielen Dank für die Aufhellung.
                Wünsche allen noch einen schönen Restsonntag.

                G Geli

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