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Fahrtkosten bei Azubi trotz Steuerfreiheit

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    Fahrtkosten bei Azubi trotz Steuerfreiheit

    Hallo,

    ich habe hier viel gelesen aber leider keine eindeutige Antwort auf folgenden Fall:

    Meine Tochter hat letztes Jahr ihre 1. Berufsausbildung begonnen, verdient 800€ brutto und zahlt dadurch keine Lohnsteuer. Monatlich zahlt sie Fahrtkosten in Höhe von 160€.

    Ich habe bei meiner Suche etwas von "vorweggenommenen Werbungskosten" oder
    "Verlustvortrag" gelesen. Deshalb meine Frage, ob sie diese Kosten "Parken" kann, um sie bei einer späteren Steuererklärung, also nach der Ausbildung, gelten zu machen? Wenn ja, wie muss sie das in ihrer 1. Steuererklärung eintragen?

    Schon mal herzlichen Dank für eine Antwort!!

    #2
    AW: Fahrtkosten bei Azubi trotz Steuerfreiheit

    Hallo,
    sie kann doch einmal mit Hilfe eines Steuerprogramms ausrechnen, ob sie einen wirklichen Verlust hat.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten bei Azubi trotz Steuerfreiheit

      Und wenn dabei heraus kommt, dass sie keinen Verlust hat? Hat sie dann gar keine andere Möglichkeit die doch sehr hohen jährlichen Kosten zumindest teilweise zurück zu bekommen?

      Ich habe gelesen, dass man die vorweggenommenen Werbungskosten aus Jahren, in denen man keine Lohnsteuer zahlen muss, mit späteren Steuerabrechnungen verrechnen kann. Allerdings gibt es dazu unterschiedliche Gerichtsurteile, die diese Möglichkeit entweder zulassen oder wie aktuell wohl wieder nicht mehr zulassen.

      Da sich hier die Sachlage aber ständig ändert, wird empfohlen einen Steuerbescheid mit den Werbungskosten einzureichen und wenn das Finanzamt das ablehnt einen Einspruch einzulegen. Dann könnte man wohl zu einem späteren Zeitpunkt die Sache wieder aufrollen.

      Ist das so?

      Kommentar


        #4
        AW: Fahrtkosten bei Azubi trotz Steuerfreiheit

        nein. Wenn Steuer Null und kein Verlust besteht keine Möglichkeit. Du kannst dann neuerdings höchstens ihre Krankenkassenbeiträge bei dir geltend machen.

        Kommentar

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