Hallo,
ich habe hier viel gelesen aber leider keine eindeutige Antwort auf folgenden Fall:
Meine Tochter hat letztes Jahr ihre 1. Berufsausbildung begonnen, verdient 800€ brutto und zahlt dadurch keine Lohnsteuer. Monatlich zahlt sie Fahrtkosten in Höhe von 160€.
Ich habe bei meiner Suche etwas von "vorweggenommenen Werbungskosten" oder
"Verlustvortrag" gelesen. Deshalb meine Frage, ob sie diese Kosten "Parken" kann, um sie bei einer späteren Steuererklärung, also nach der Ausbildung, gelten zu machen? Wenn ja, wie muss sie das in ihrer 1. Steuererklärung eintragen?
Schon mal herzlichen Dank für eine Antwort!!
ich habe hier viel gelesen aber leider keine eindeutige Antwort auf folgenden Fall:
Meine Tochter hat letztes Jahr ihre 1. Berufsausbildung begonnen, verdient 800€ brutto und zahlt dadurch keine Lohnsteuer. Monatlich zahlt sie Fahrtkosten in Höhe von 160€.
Ich habe bei meiner Suche etwas von "vorweggenommenen Werbungskosten" oder
"Verlustvortrag" gelesen. Deshalb meine Frage, ob sie diese Kosten "Parken" kann, um sie bei einer späteren Steuererklärung, also nach der Ausbildung, gelten zu machen? Wenn ja, wie muss sie das in ihrer 1. Steuererklärung eintragen?
Schon mal herzlichen Dank für eine Antwort!!
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