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Kirchensteuer nicht im Bescheid aufgeführt

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    Kirchensteuer nicht im Bescheid aufgeführt

    Liebe Forengemeinde,

    ich bin völlig neu auf dieser Plattform und hoffe somit auf Eure geballte Fachkenntnis.

    Glücklicherweise habe ich gestern meinen Bescheid über die Einkommenssteuer für das Jahr 2012 erhalten. Die Berechnung entspricht mit einer Ausnahme auf den Cent genau der Berechnung, die Elster liefert. Allerdings wird im Bescheid die Kirchensteuer nicht aufgeführt (im Gegensatz zur Elster-Berechnung). Daraus ergibt sich für mich ein Erstattungsbetrag der sich "lediglich" aus zuviel gezahlter Lohnsteuer und Soli zusammensetzt. Kann mir jemand sagen, wie das kommen kann?

    Danke im Voraus!

    DrIng14

    #2
    AW: Kirchensteuer nicht im Bescheid aufgeführt

    Das kann unterschiedliche Ursachen haben. Vielleicht wohnen Sie in einem Bundesland, in dem die Kirchensteuer nicht vom Finanzamt verwaltet wird (z. B. Bayern)? Dann erhalten Sie von der Kirche einen gesonderten Bescheid.

    Oder es liegt ein Fehler des Bearbeiters im Finanzamt vor, der bei der Bearbeitung versehentlich zugrunde gelegt hat, dass Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören.

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      #3
      AW: Kirchensteuer nicht im Bescheid aufgeführt

      Damit ist die Ursache gefunden. Vielen Dank!

      Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Hessen, werde aber seit diesem Jahr aufgrund doppelter Haushaltsführung von einem bayrischen Finanzamt betreut. Was mich wundert, da es die letzten Jahre über Hessen lief.

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        #4
        AW: Kirchensteuer nicht im Bescheid aufgeführt

        Zitat von DrIng14 Beitrag anzeigen
        Damit ist die Ursache gefunden. Vielen Dank!

        Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Hessen, werde aber seit diesem Jahr aufgrund doppelter Haushaltsführung von einem bayrischen Finanzamt betreut. Was mich wundert, da es die letzten Jahre über Hessen lief.
        Doppelte Haushaltsführung bedeutet ja, dass Du mindestens ZWEI Wohnsitze hast. Maßgebend ist dann, wo Du Dich überwiegend AUFHÄLTST, also physisch anwesend bist. Und das ist bei einer normalen Fünf-Tage-Woche in der Regel der Arbeitswohnsitz. Wo dein sog. HAUPTwohnsitz ist etc., interessiert nicht die Bohne. § 19 Abs. 1 AO
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchensteuer nicht im Bescheid aufgeführt

          Klugscheißermodus an:

          Das ist aber nur bei Ledigen so, bei Verheirateten kommt es auf den Familienwohnsitz an.

          Klugscheißermodus aus.

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