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Riesige Nachzahlung

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    Riesige Nachzahlung

    Guten Tag,
    ich habe ein Problem welches ich gern Schildern würde weil ich mich leider mit dem deutschen Steuerrecht nicht so sehr auskenne, ich hoffe es gibt jemanden der mir weiterhelfen kann.
    Erstmal zu meiner Beruflichen Situation:
    Ich arbeite jeweils 20 h die Woche bei zwei Arbeitgebern als Krankenpfleger,
    1. Stelle im öffentlichen Dienst, Steuerklasse eins keine Freibeträge, Kinder oder sonstiges.
    Habe dort im Jahr 2013 rund 16.500€ Brutto verdient inklusive Weihnachtsgeld USW.
    Davon insgesamt 867€ Lohnsteuer Bezahlt, 647 € für normalen Lohn sowie 220 € für Einmalzahlungen
    2. Stelle bei einem Pflegedienst, Steuerklasse 6 auch wieder keine Freibeträge, Kinder USW.
    Dort habe ich 10250 € Brutto verdient inklusive Weihnachtsgeld dafür habe ich 1191,65 € Lohnsteuer bezahlt sowie 38,69 Solidaritätszuschlag.

    Hoffe ich habe jetzt nichts wichtiges vergessen.
    Nun habe ich in den letzten Tagen alles ins Elsterformular eingegeben und bekam dann bei der vorläufigen Berechnung einen Schock, da steht:
    Festgesetzt werden Einkommensteuer 3086 €
    Und Solidaritätszuschlag 169,73 €
    Abzug vom Lohn Einkommensteuer -2059 €
    Solidaritätszuschlag 36,69€
    Verbleibende Beträge Einkommensteuer 1027 €
    Solidaritätszuschlag 133,04€

    Kann das wirklich sein? Ich habe alles mehrfach kontrolliert und bin mir eigentlich sicher alles richtig eingegeben zu haben. Werbungskosten sind nur ca. 1200€.
    Ganz unten steht ein zu versteuerndes Einkommen von 21501€.

    Wenn ich aber beide Verdienste einzeln im Abgabenrechner berechne komme ich auch auf die Beträge die ich wirklich bezahlt habe. Warum muss ich dann aber fast 1200€ nachzahlen?
    Wurde mir bei einem Arbeitgeber zu wenig Steuer abgezogen? Wenn ja kann ich doch aber nichts für diese Tatsache, welcher normale Bürger weis denn schon wieviel Prozent besteuert werden müssten, selbst wenn ich vorher geschaut hätte wäre mir ja der gezahlte Betrag richtig angezeigt worden bei diesem Abgabenrechner.

    Ich hoffe das mich jemand Aufklären kann und mir eventuell sagen kann was ich jetzt tun kann?

    Noch eine Frage kann ich Beiträge zur ZVK (Zusatzversogungskasse) die monatlich vom Nettolohn abgezogen wurden mit in die Steuererklärung angeben? Aber selbst wenn würde das auch nichts an der Riesen Summe ändern, das habe ich schon getestet.

    Danke schonmal für eure Hilfe.

    #2
    AW: Riesige Nachzahlung

    Hallo Yashy,

    hast du die Anlage Vorsorgeaufwand mitausgefüllt ?

    Dort kommen alle geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung rein, die deine Arbeitgeber, dir auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen haben.

    Tschüß

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      #3
      AW: Riesige Nachzahlung

      Hast du Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt. Da erscheinen die Beiträge zur RV + KV+PV
      In Zeile 11 Vorsorgeaufwand -JA -

      Gruß FIGUL

      Da war ich zu langsam:-)
      Zuletzt geändert von FIGUL; 24.01.2014, 11:53. Grund: Ergänzung
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Riesige Nachzahlung

        Das ist bitter, erscheint aber korrekt.
        Steuerklasse 6 ist halt ein Falle. Vereinfacht gesagt entspricht die LSt-Tabelle der Klasse 6 der der Steuerklasse 1 unter Vernachlässigung des Grundfreibetrags von ca. 8000 Euro.

        AG1 versteuert also nach Steuerklasse 1 so, als wenn er der einzige AG wäre.
        AG2 versteuert nach Steuerklasse 6 so, als würde der AN woanders 8000 Euro verdienen.

        Dass das grob falsch sein kann, zeigt sich, wenn der AN woanders viel mehr als die 8000 Euro verdient und somit viel weiter oben in der Progression ist. Aus diesem Grund besteht bei Steuerklasse 6 ja auch eine Erklärungspflicht.

        Wenn die ZVK umlagenfinanziert ist analog zur VBL West, sind die Beiträge nur absetzbar, wenn der Vertrag vor 2005 begann, und selbst dann wirken sie sich meist nicht aus.

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          #5
          AW: Riesige Nachzahlung

          Danke für die Antworten.
          Ja Anlage Vorsorgeaufwand ist komplett ausgefüllt. Ich denke und befürchte eben auch das alles leider korrekt ausgerechnet ist.
          Aber das mit den 8000 € macht mich stutzig. Beide Arbeitgeber wissen doch das ich noch einen zweiten Job habe, müsste sich dann nicht mal das Steuerbüro vom Pflegedienst wo ich Steuerklasse 6 habe bei mir erkundigen wieviel ich in meinem anderen Job verdiene? Und nich einfach von nur 8000€ ausgehen und ich hab jetzt die Riesen A...Karte.
          Und vor allem wozu gibts dann für mich, bzw. Allgemein,zwei Steuerklassen wenn am Ende eh alles zusammengerechnet wird? Zumal ich ja mit den 1191€ schon 1/10 meines Gehalts beim Pflegedienst abgegeben habe und jetz soll ich nochmal fast zwei Nettomonatsverdienste abgeben? Kann man da nicht irgendwie das Steuerbüro dafür verantwortlich machen? Ich kann doch für das Ganze am aller wenigsten.

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            #6
            AW: Riesige Nachzahlung

            Die Konstellation ist scheinbar wirklich unglücklich, aber korrekt.

            Die Lohnsteuerabzugsbeträge stimmen, die Einkommensteuer auch.

            Das die Jahreseinkommensteuer hinkommt, zeigt sich auch daran, dass bei einem Lohn von 27.750 Euro bei nur einem Arbeitgeber in Steuerklasse I 3.470 Euro Lohnsteuer ainbehalten worden wären, sich also eine kleine Erstattung ergeben hätte.

            Grund für die verschiedenen Steuerklassen ist halt, dass der Grundfreibetrag von 8.154 Euro nur einmal berücksichtigt wird, in Steuerklasse VI also gar nicht. Man kann es vielleicht so sagen, im ersten Job wurde zuwenig verdient, um genug Steuern einbehalten zu können.

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              #7
              AW: Riesige Nachzahlung

              Zitat von Yashy Beitrag anzeigen
              Kann man da nicht irgendwie das Steuerbüro dafür verantwortlich machen? Ich kann doch für das Ganze am aller wenigsten.
              Das Steuerbüro hat dafür keinerlei Verantwortung. Das denkt sich auch keinen Lohn beim anderen AG aus. Es besteuert nach Steuerklasse 6. Darin ist der Grundfreibetrag nicht berücksichtigt, daher entspricht es wie gesagt dem Fall, dass man beim Haupt-AG genau diesen verdient. Mit den beschriebenen Folgen.

              Der Zwei-AG weiß zwar, dass es einen Haupt-AG gibt, da er die Steuerklasse 6 sieht, aber ich sehe keine Grundlage dafür, dass ihn der Lohn bei anderen AG etwas anginge.

              Dass so eine hohe Nachzahlung dabei rauskommt, ist bedauerlich. Aber die LSt ist nur ein Vorauszahlung auf die ESt, die kann zu hoch, aber auch zu niedrig sein. Bei Steuerklasse 6 oft letzteres. Dass hier Erklärungspflicht besteht, hat seinen Grund.

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                #8
                AW: Riesige Nachzahlung

                Ok dann kann ich mir das auch abhaken.
                Das beste an der ganzen Sache ist das mir bei Einstellung gesagt wurde das ich zwar viele Steuern zahle, diese mir aber bei der Steuererklärung zurück holen kann. Und jetzt ist es genau umgedreht, super Sache.

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                  #9
                  AW: Riesige Nachzahlung

                  Wie gesagt, hätte ja auch stimmen KÖNNEN, muss es aber nicht.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Riesige Nachzahlung

                    Und was kann ich machen damit ich jetzt nicht jedes Jahr so eine Nachzahlung tätigen muss?

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                      #11
                      AW: Riesige Nachzahlung

                      Zitat von Yashy Beitrag anzeigen
                      Und was kann ich machen damit ich jetzt nicht jedes Jahr so eine Nachzahlung tätigen muss?
                      Beim FA anrufen, und mitteilen man möge vierteljährlich Vorauszahlungen festsetzen.

                      Bei einem Nachzahlungsbetrag von 4000 Euro, wären das zB 1000 Euro pro Quartal. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass sich an deinen Einkommensverhältnissen nichts geändert hat.
                      Mfg

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                        #12
                        AW: Riesige Nachzahlung

                        Und das Steuerbüro kann mir nicht einfach monatlich mehr Lohnsteuer abziehen? Verstehe den Sinn leider nicht ganz, ich gehe doch nicht fast jedes Wochenende Arbeit und bin kaum zu Hause nur damit ich alles ans Finanzamt abdrücken kann.

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                          #13
                          AW: Riesige Nachzahlung

                          Zitat von Yashy Beitrag anzeigen
                          Und das Steuerbüro kann mir nicht einfach monatlich mehr Lohnsteuer abziehen? Verstehe den Sinn leider nicht ganz, ich gehe doch nicht fast jedes Wochenende Arbeit und bin kaum zu Hause nur damit ich alles ans Finanzamt abdrücken kann.
                          Nein, das Steuerbüro kann nicht einfach andere Steuern abziehen als in der LSt-Tabelle steht.
                          Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das FA aufgrund der hohen Nachzahlung dann im Bescheid Vorauszahlungen festsetzt, da es erstmal davon ausgeht, dass die Einkommensverhältnisse konstant bleiben.

                          Und das Problem der Steuerprogression kennt jeder, der Überstunden macht und hinterher feststellt, dass da oft nur die Hälfte von übrig bleibt.

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                            #14
                            AW: Riesige Nachzahlung

                            Ok... Ich danke euch jedenfalls erstmal für die schnellen Antworten. Auch wenns keine guten Neuigkeiten für mich sind. Denke das Thema kann dann jetzt geschlossen werden.
                            Vielen Dank

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                              #15
                              AW: Riesige Nachzahlung

                              Zitat von Yashy Beitrag anzeigen
                              Und das Steuerbüro kann mir nicht einfach monatlich mehr Lohnsteuer abziehen? Verstehe den Sinn leider nicht ganz, ich gehe doch nicht fast jedes Wochenende Arbeit und bin kaum zu Hause nur damit ich alles ans Finanzamt abdrücken kann.
                              Das wäre ein Riesenaufwand und vom Datenschutz mal abgesehen, wenn schon beim Lohnsteuerabzug mehrere Arbeitgeber sich abstimmen müssten. Und ich glaube auch nicht, dass Jeder begeistert wäre, dass sein Arbeitgeber den Verdienst bei Arbeitgeber 2 kennt.

                              Der andere Punkt ist doch der: WENN jetzt beide Arbeitgeber mehr einbehalten hätten und die der Steuerbescheid dann eine Erstattung gebracht HÄTTE, wärest du doch glücklich gewesen. Wirtschaftlich gesehen zahlst Du aber bei beiden Varianten gleich viel. Es fällt dir hier nur bei dieser Variante negativ auf.

                              Als "Lösung" kann ich mich nur dem Hinweis zu den Vorauszahlungen anschließen. Kann man auch beantragen. Eine Einschränkung allerdings, § 37 Abs. 5 EStG:

                              Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen.

                              Anders ausgedrückt: Liegen die Beträge darunter, kann auch das Finanzamt nichts machen.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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